Abrechnungs-Update: Telefonische AU-Bescheinigung bis Ende Mai
Zu dieser Meldung haben wir ein Update für Sie!
Die Frist für die telefonische Ausstellung von AUs wurde verlängert
Noch bis zum 31. Mai 2020 können Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege per Telefon krankschreiben. Danach endet die Ausnahmeregelung und Patienten müssen sich ab 1. Juni 2020 wieder persönlich in der Praxis vorstellen.
Die Regelung gilt auch für die Ausstellung einer „Ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes“ (Muster 21). Auch diese endet am 31. Mai 2020.
Für eine individuelle Beratung zu Ihrer Abrechnung kontaktieren Sie gerne unser Expertenteam.
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