Corona-Test-Verordnung rückwirkend in Kraft getreten
Die neue Corona-Test-Verordnung tritt rückwirkend bis 14. Mai 2020 in Kraft und sorgt dafür, dass auch die Corona-Tests asymptomatischer Personen von den Krankenkassen übernommen werden. In unserem Artikel erfahren Sie, was jetzt auf die Behandler zukommt.