Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung
Mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollen die bereits getroffenen Regelungen und Maßnahmen aus dem sogenannten „1. Bevölkerungsschutzgesetz“ und Krankenhausentlastungsgesetz weiterentwickelt und ergänzt werden. Die Regelungen betreffen alle im Gesundheitssystem Beteiligten in unterschiedlicher Tiefe und Breite. Wir werfen für Sie einen Blick auf den fast 100 seitigen Gesetzestext und fassen das Wichtigste für Mediziner zusammen.
Infektionsschutzgesetz und Rückkehrrecht
Das Infektionsschutzgesetz soll weiterentwickelt und präzisiert werden. Unter anderem wird dauerhaft eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug zu COVID-19 und SARS-CoV-2 verankert, dies betrifft auch neu eingeführte Meldepflichten zur Genesung und bei negativen Labortests. Testungen in Bezug zu COVID-19 sollen symptomunabhängig Bestandteil des Leistungskatalogs der Gesetzlichen Krankenversicherung werden und auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen sollen zukünftig über die GKV abgerechnet werden können.
Um zu verhindern, dass privat Krankenversicherte aufgrund vorübergehender Hilfebedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sein werden, erhalten sie ein Rückkehrrecht in ihren vorherigen Versicherungstarif unter Berücksichtigung vormals erworbener Rechte ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel die Hilfebedürftigkeit überwunden haben.
Digitale Versorgungsangebote
Gerade digitale Versorgungsangebote werden in der Krisenzeit genutzt und das Digitale Versorgungsgesetz sieht die regelhafte Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen vor. Derzeit bestehen jedoch keine etablierten Verfahren, um eine elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen zu ermöglichen, daher sollen jetzt Verfahren zugelassen werden, die Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen in Textform im Rahmen von Pilotprojekten testen.
Um Krankenhäuser weiter zu entlasten soll vorübergehend auf die Prüfung der Erfüllung bestimmter Mindestmerkmale einzelner Kodes des OPS verzichtet werden, wenn es sich bei dem behandelten Patienten um einen Coronapatienten handelt bzw. der Verdacht bestand. Zudem soll die Einführung des Prüfquotensystems um ein Jahr auf das Jahr 2022 verschoben werden.
Lehrbetrieb an Hochschulen
Aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschränkt möglich. Dies hat auch Auswirkungen auf das Studium der Zahnmedizin. Damit das Studium dennoch fortgeführt werden kann, soll nunmehr auch für die Zahnmedizin eine Abweichungsmöglichkeit vorgesehen werden.
Ähnlich wie bei dem Medizinstudium soll die Möglichkeit eröffnet werden, dass die naturwissenschaftliche Vorprüfung, die zahnärztliche Vorprüfung sowie die Zahnärztliche Prüfung auch am Phantom oder je nach Prüfungsabschnitt am Simulationspatienten, Simulatoren oder anderen geeigneten Medien durchgeführt werden können.
Darüber hinaus sollen Pflegeeinrichtungen zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien bis zu 1000 Euro) an ihre Beschäftigten verpflichtet werden.
Sicherheitszuschlag und Immunitätsausweis
Zur Vermeidung einer Unterversorgung der Bevölkerung mit saisonalem Grippeimpfstoff sollen Ärzten einen höheren „Sicherheitszuschlag“ für die Bestellung von saisonalem Grippeimpfstoff eingeräumt bekommen. Damit soll das Risiko von Regressforderungen der Krankenkassen wegen unwirtschaftlicher Verordnung verringert werden. Eine Überschreitung der Verordnung von saisonalen Grippeimpfstoffen im Wege des Sprechstundenbedarfs von bis zu 30 Prozent gegenüber den tatsächlich erbrachten Impfungen soll zukünftig grundsätzlich nicht als unwirtschaftlich gelten.
Der ursprüngliche Gedanke, einen Immunitätsausweis einzuführen, ist vorerst ad acta gelegt worden.
Die Anhörung im Ausschuss für Gesundheit ist für nächste Woche geplant – Änderungen können sich also noch ergeben. Geplant ist ein Inkrafttreten für Mitte Juni.
Für genauere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Über die Autorin

Jessica Hanneken
Vice President Investment & Gesundheitspolitik
Leitung Hauptstadtrepräsentanz
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