Corona: Abrechnung der Impfberatung
Zurzeit herrscht in den Praxen ein hoher Aufklärungs- und Beratungsbedarf zur Corona-Schutzimpfung, obwohl die Impfungen derzeit noch ausschließlich durch die Impfzentren und durch mobile Impfteams erbracht werden. Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Gespräche mit Ihren Patienten über Indikation, Risiken und Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung nach EBM und GOÄ abgerechnet werden können.
EBM-Abrechnung
Grundsätzlich gilt, dass (telefonische) Beratungen zur Corona-Schutzimpfung Teil der Grund-/Versichertenpauschalen und daher nicht gesondert berechnungsfähig sind. Der EBM bzw. die im Zuge der Pandemie geschaffenen Sonderregelungen erlauben es aber vor allem den nerven- und hausärztlichen Fachgruppen, weitere Gespräche mit den Patienten abzurechnen. Grundsätzlich kommt die Abrechnung folgender Ziffern in bestimmten Konstellationen in Frage:
GOP | Leistung | €-Wert* | Hinweis** |
---|---|---|---|
01100, 01101 | Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Arztes | 21,80 €, 34,82 € | Die sog. Unzeitgebühr kann nur abgerechnet werden, wenn die Inanspruchnahme durch den Patienten zu bestimmten Uhrzeiten/an bestimmten Tagen unvorhergesehen erfolgt. |
01433 | Telefonische Beratung | 17,13 € | Nur für psychotherapeutische / nervenärztliche Fachgruppen u. max. 20-mal im Behandlungsfall (gilt befristet: 31.03.21) |
01434 | Telefonische Beratung | 7,23 € | Je nach Fachgruppe auf max. 2 – 6 Arztfälle beschränkt; überwiegend nicht neben der Grundpauschale (gilt befristet: 31.03.21) |
01435 | Haus- u. fachärztliche Bereitschaftspauschale | 9,79 € | Max. 1-mal im Behandlungsfall |
03230 | Problemorientiertes Gespräch | 14,24 € | Bei hausärztlichen Beratungen zur Corona-Schutzimpfung im Zusammenhang mit dem Krankheitsbild des Patienten u. der vorliegenden Diagnose; auch i. R. einer Videosprechstunde berechnungsfähig |
*Orientierungspunktwert 2021: 11,1244 Cent
**Beachten Sie bitte die (allgemeinen) Abrechnungsbestimmungen des EBM
- BFS-TIPP
Weitere Details zur Corona-EBM-Abrechnung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag auf der Website der BFS health finance.
GOÄ-Abrechnung
Für privat versicherte Patienten können Beratungen zur Corona-Schutzimpfung mit den üblichen Gesprächsziffern abgerechnet werden. Findet das Gespräch im persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt statt, kommt zudem der Ansatz der Hygienepauschale in Frage:
Ziffer | Leistung | 2,3-/1-facher Faktor | Hinweis* |
---|---|---|---|
1 | Beratung, auch telefonisch oder per Videoübertragung | 10,72 € | I.d.R. neuer Behandlungsfall im Fall einer Impfberatung. |
1 analog | Beratung durch den Arzt mittels E-Mail | 10,72 € | Bitte beachten Sie: eine Beratung per Chat oder SMS sind lt. BÄK ausgeschlossen. |
3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung | 20,11 € | Bitte beachten Sie: mind. 10 Gesprächsdauer und Abrechnungsausschlüsse. |
245 analog | Hygienepauschale | 6,41 € (1-fach) | Bitte beachten Sie: Keine Steigerung des Einfachsatzes möglich; nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt. Sonderregelung bis zum 31.03.2021 befristet. |
A | Zuschlag außerhalb der Sprechstunde | 4,08 € (1-fach) | Auch wenn die Beratung (Ziff. 1,3 GOÄ) telefonisch oder per Videoübertragung erfolgt, können die Zuschläge A-D berechnet werden. Für alle Kostenträger gilt bei den Zuschlägen A-D der 1-fache Satz. |
B | Zuschlag außerhalb der Sprechstunde, zwi. 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr | 10,49 € (1-fach) | |
C | Zuschlag in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr | 18,65 € (1-fach) | |
D | Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen | 12,82 € (1-fach) |
Faktorsteigerung
Für die Steigerung der Faktoren gelten die üblichen Voraussetzungen nach § 5 Abs. 2 GOÄ, d.h. der Faktor der einzelnen Leistung darf unter Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades und des Zeitbedarfs und entsprechender Begründung in der Rechnung gesteigert werden.
**Beachten Sie bitte die (allgemeinen) Abrechnungsbestimmungen der GOÄ
- BFS-TIPP
Weitere Details zur Corona-GOÄ-Abrechnung finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag auf der Website der BFS health finance.
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