BFS DiGA Link
Hey Zukunft. Wir sind schon da.
Dein Service für Verifizierung und Abrechnung digitaler Gesundheitsanwendungen.
Heute schon einfach gemacht – mit BFS DiGA Link.
Die Gesundheitsanwendungen von morgen.
Deutschland wird zum Treiber für die digitale Patientenversorgung. Das 2019 in Kraft getretene Digitale Versorgungsgesetz macht die Bundesrepublik zum ersten Land weltweit, in dem sich Versicherte Apps auf Rezept verschreiben lassen können, die von Krankenkassen übernommen werden.
Der Startschuss für die Ära der digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA. Sie sind die neue Therapie- und Versorgungsform innerhalb und außerhalb der Regelversorgung. Digitale Helfer direkt in der Hand der Patient:innen. DiGA unterstützen bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen. Die App auf Rezept ist eine spannende und sinnvolle Neuerung, die gleichzeitig Fragen und Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere, was die Abrechnung betrifft.
Aus diesem Grund hat BFS health finance als innovativer Zahlungsstrom-Manager BFS DiGA Link entwickelt. Der Service für den vollständigen Abrechnungs- und Genehmigungsprozess von Digitalen Gesundheitsanwendungen, inklusive Factoring. Eine neue automatisierte Abrechnungslösung, die DiGA-Hersteller:innen, Krankenkassen und Mediziner:innen den Arbeitsalltag leichter macht.
Hey DiGA Entwickler:innen. So läuft's wie von selbst.
Weniger Programmieraufwand. Mehr Kostenersparnis. Mit BFS DiGA Link.
Automatisch mehr Working Capital und Kapazitäten fürs Kerngeschäft.
Der Shortcut in Sachen Abrechnung.
Als DiGA-Hersteller:in gehörst du zu den wichtigen Innovationstreiber:innen für das deutsche Gesundheitswesen. In einem Markt mit 73 Millionen potenziellen Nutzer:innen bedeutet die Entwicklung einer App auf Rezept enorme wirtschaftliche Chancen. Zugleich aber auch erheblichen Aufwand: Zulassung durch das BfArM, Verifikation und Abrechnung.
Hier bietet BFS DiGA Link einen idealen Service und nimmt dir diese Arbeit ab. Damit ist der Programmieraufwand für dich deutlich geringer. Du musst keine eigene Abrechnungsabteilung für die Abwicklung aufbauen. Mit BFS DiGA Link kannst du von Beginn an Programmier-, Struktur- und Personalkosten einsparen und dich sofort auf dein Leistungsangebot gegenüber Patient:innen konzentrieren.
Zusätzlich bietet dir BFS health finance Finanzdienstleistungen, die deine Liquidität absichern: Wir kaufen deine Rechnungsforderungen auf und zahlen dir die Rechnungssummen in kürzester Zeit aus. Dein Kapitalfluss ist gesichert, der Finanzierungsspielraum sofort verfügbar. Der Forderungsverkauf erhöht deine Eigenkapitalquote, wirkt sich positiv auf deine Bilanz aus und verbessert das Rating deines Unternehmens. Mit dem unmittelbar entstandenen Working Capital kannst du laufende Kosten decken und weitere Investitionen tätigen – beispielsweise in die Weiterentwicklung bestehender Apps oder in die Entwicklung einer neuen DiGA.
Was bringt mir das Angebot von BFS im Einzelnen?
Komplette Verifikation.
Über BFS DiGA Link läuft die komplette Verifikation des Freischaltcodes mit allen Krankenkassen in Deutschland. Ist die Verifikation abgeschlossen, braucht es nur Sekunden und schon ist die DiGA für die Patient:innen freigeschaltet.
Nie mehr Abrechnungswahnsinn.
Die gültige Verifikation ist der Startschuss für den vollautomatischen Abrechnungsprozess. Du musst keine Daten übermitteln und der Krankenkasse keine Rechnung stellen. Das übernimmt BFS für dich.
Immer flüssig.
Mit jeder Abrechnung bekommst du die DiGA Pauschale ausgeschüttet. Und zwar sofort. Keine Wartezeit. Hohe Liquidität.
Das Geld kommt garantiert.
Selbst wenn Kostenerstatter nicht bezahlen, zahlt BFS. Wir übernehmen 100% des Forderungsausfallrisikos. Du hast dein Honorar sicher und kannst ins Wachstum investieren.
Weniger Kosten.
Mehr Working Capital. Unser IT-Support hilft dir Programmier-, Struktur- und Personalkosten zu sparen, so kannst du dich voll auf dein Leistungsangebot konzentrieren.
Maximale Transparenz.
Du bekommst individuelle Reportings, Abrechnungsübersichten und Controlling-Dateien für deine Buchhaltung. Außerdem hast du Zugriff auf unseren gesicherten, innovativen und übersichtlichen BFS Online-Service.
Du hast Fragen? Wir die Antworten.
Als Anbieter:in Digitaler Gesundheitsanwendungen bist du verpflichtet, die positiven Versorgungseffekte deiner App nachzuweisen. Positive Versorgungseffekte äußern sich zum Beispiel in Form eines medizinischen Nutzens – verbesserter Gesundheitszustand, höhere Lebensqualität, verkürzte Krankheitsdauer, längeres Überleben. Auch Verfahrens- und Strukturverbesserungen wie optimierte Behandlungsabläufe, höhere Gesundheitskompetenz oder leichterer Zugang zur Versorgung gelten als positive Versorgungeffekte.
Außerdem stehst du in der Pflicht, umfangreiche Informationen und Studienergebnisse zu deiner DiGA über das BfArM öffentlich zugänglich zu machen.
Als DiGA-Hersteller:in musst du zum einen die Datenschutzgrundverordnung einhalten. Darüber hinaus bist du verpflichtet, die Patient:innen durch Datenschutzerklärung und Einwilligungserklärung umfassend über den Umgang mit ihren Daten zu informieren.
Du als App-Anbieter:in haftest für die Funktion deiner Digitalen Gesundheitsanwendung.
Die umfassenden und detaillierten Datenschutzvorgaben findest du im DiGA-Leitfaden des BfArM.
Außerdem stehst du in der Pflicht, umfangreiche Informationen und Studienergebnisse zu deiner DiGA über das BfArM öffentlich zugänglich zu machen.
Als Hersteller:in einer Digitalen Gesundheitsanwendung musst du fortlaufend die Datenschutzbestimmungen einhalten. Außerdem bist du verpflichtet, den Nutzer:innen deiner App einen Support anzubieten, der diese bei der Bedienung der Anwendung unterstützt.
Nein, das ist nicht erlaubt. Die Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) erklärt in §5 Absatz 4: „Digitale Gesundheitsanwendungen müssen frei von Werbung sein.“
Auch der Verkauf von Userdaten und die Kopplung an andere kostenpflichtige Dienstleistungen oder Geräte ist untersagt.
Starte dank Factoring mit mehr Liquiditätssicherheit und Working Capital in die nächste Wachstumsphase.
Hey Mediziner:innen. Digitalisierung wirkt.
BFS DiGA Link. Digitale Gesundheitsanwendungen einfacher verschreiben und abrechnen.
Digitale Helfer, die Versorgungslücken schließen.
Apps auf Rezept.
Verordnest du eigentlich schon Apps auf Rezept? Mit Digitalen Gesundheitsanwendungen kommen die sinnvollen Vorteile des DigitalHealth-Zeitalters in deine Praxis und Klinik. Die datenbasierten Funktionen der DiGA unterstützen die Behandlung von Krankheiten und stellen so eine wirksame Ergänzung zu deiner medizinischen Expertise dar. Eine Ärzt:in für die Hosentasche also? Nein, Apps auf Rezept wollen und können die Diagnose nicht erstellen und die Behandlung durch Ärzt:innen nicht ersetzen. Sie sollen komplementär von Patient:innen genutzt werden. Für die Zeit zwischen den Terminen in deiner Praxis und Klinik eröffnen Digitale Gesundheitsanwendungen deinen Patienten einen unkomplizierten Zugang zur Versorgung.
Besonders beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung helfen DiGA dabei, Versorgungslücken nachhaltig zu schließen. Wir, die BFS health finance, machen die Apps auf Rezept praxistauglich. Mit BFS DiGA Link – dem innovativen Service für Genehmigung und Abrechnung digitaler Gesundheitsanwendungen, inklusive Factoring. Automatisierte Abläufe beschleunigen und vereinfachen Prozesse zwischen Krankenkassen und DiGA-Hersteller:innen. Das macht es auch dir leichter, deinen Patienten Apps auf Rezept zu verschreiben.
DiGA werden immer beliebter.
Eine Umfrage des Digitalverbands Bitkom in Zusammenarbeit mit dem Ärzteverband Hartmannbund aus dem November 2020 gibt interessante Einblicke in die Akzeptanz Digitaler Gesundheitsanwendungen in der Bevölkerung und Ärzteschaft. 6 von 10 Patient:innen sind offen für Apps auf Rezept. Bereits jede vierte Ärzt:in möchte DiGA verordnen. Und 68% der Mediziner:innen, die bereits eine Gesundheits-App verschrieben haben oder es vorhaben, halten diese für eine sinnvolle Ergänzung zum medizinischen Standardangebot. Dennoch gibt es unter den Ärzt:innen hierzulande einige Fragen hinsichtlich DiGA Verschreibungen. Die wichtigsten davon möchten wir hier klären.
Du hast Fragen? Wir die Antworten.
DiGA sind Medizinprodukte mit geringem Risikopotential, die prinzipiell eine in Verkehr gebrachte Software sind oder auf einer digitalen Technologie beruhen und einen medizinischen Zweck verfolgen. Sie sind dafür gedacht, Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern und dabei positive Versorgungseffekte für Patient:innen zu generieren. Primärpräventive digitale Anwendungen sind davon ausgeschlossen, da dafür andere sozialrechtliche Abrechnungswege vorhanden sind.
DiGA können selbstständig von Patient:innen oder gemeinsam von Patient:innen und den behandelnden Ärzt:innen angewendet werden. Außerdem können sie in Kombination mit medizinischen Geräten, medizinischer Software oder anderen Digitalen Gesundheitsanwendungen genutzt werden.
Entscheidend ist, dass die Technologie der DiGA einen positiven Versorgungseffekt für den Patienten bietet. Also eine Verbesserung des Gesundheitszustands, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Überlebensqualität oder eine verbesserte Lebensqualität. Ob dem so ist, stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Bewertungsverfahren fest.
Grundsätzlich dürfen alle Versicherten, bei denen eine entsprechende Verletzung, Erkrankung oder Behinderung vorliegt, sich eine dazu passende zertifizierte DiGA verordnen lassen. Eine vorliegende medizinische Indikation genügt ebenfalls als Nachweis für die Inanspruchnahme einer DiGA, sodass Versicherte auch selbstständig die DiGA als komplementäre Behandlungsmethode einsetzen können, ohne dass eine Ärztin zuvor eine entsprechende Verordnung erteilt hat.
Lediglich für privat Versicherte gibt es noch keine eindeutige Regelung. Während Standard- bzw. Basistarifversicherte einen direkten Anspruch analog der Regelleistungspatienten haben sollen, gilt das zwar primär auch für Vollprivatversicherte. Hingegen sind die DiGA bisher noch nicht explizit in die entsprechenden Leistungskataloge übernommen worden. Insofern schadet es nicht, wenn vollprivatversicherte Patient:innen sich sicherheitshalber im Vorfeld darüber informieren, ob ihre PKV die Kosten für die DiGA übernimmt.
Alle zugelassenen Apps auf Rezept sind im Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen des BfArM aufgelistet. Darin finden sich zu jeder DiGA auch Informationen über Zielsetzung, Wirkungsweise und Funktionen.
Neben den schon zertifizierten und gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es etliche, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden. Apps auf Rezept sind ein wachsender Markt, es kommen also regelmäßig neue verschreibungsfähige DiGA hinzu.
Keine Sorge, die Verordnung einer DiGA ist ganz unkompliziert. Mithilfe des BfArM DiGA-Verzeichnisses entscheidest du, ob eine Digitale Gesundheitsanwendung für deine Patient:innen infrage kommt. Einige Praxisverwaltungssysteme greifen bereits auf die DiGA Informationen zu. In diesem Fall kannst du Digitale Gesundheitsanwendungen bequem aus dem System verordnen. Das Rezept für die DiGA stellst du wie gewohnt unter Angabe der Pharmazentralnummer aus. Die Patient :innen reichen das Rezept bei ihrer Krankenkasse ein.
Alternativ können Patient:innen die Erstattung auch direkt mit dem Nachweis einer Indikation bei ihrer Krankenkasse beantragen, d.h. ohne Beteiligung durch eine verordnende Ärzt:in. Über einen Rezeptcode, den Patient:innen von der Krankenkasse erhalten, können diese die App auf Rezept für den verordneten Zeitraum kostenlos nutzen. Sowohl die Verordnung der DiGA als auch etwaige ärztliche Begleitleistungen werden von der GKV bezahlt.
Vollprivatversicherte Patient:innen sollten sich sicherheitshalber im Vorfeld darüber informieren, ob ihre PKV die Kosten für die DiGA übernimmt.
Als Service zwischen Krankenkasse und DiGA-Hersteller:innen übernimmt BFS DiGA Link den Prüf- und Abrechnungsprozess der jeweiligen Digitalen Gesundheitsanwendung.
Hey Psychotherapeut:innen. Lasst uns Versorgungslücken schließen.
BFS DiGA Link. Digitale Gesundheitsanwendungen einfacher verschreiben und abrechnen.
Digitale Helfer, die Therapien unterstützen.
Apps auf Rezept.
Ob Angststörungen, Depressionen, Insomnie oder chronische Tinnitusbelastung – für immer mehr psychische Beschwerden und Erkrankungen gibt es therapiebegleitende Digitale Gesundheitsanwendungen. Du als Psychotherapeut:in bist befugt, diese vom BfArM zertifizierten, sogenannten Apps auf Rezept zu verordnen. Klar ist: DiGA können keine Therapie ersetzen. Psychotherapeutische Diagnostik, Indikationsstellung und Behandlung sollen auch weiterhin in persönlichem Kontakt erfolgen. Was die Apps auf Rezept aber vermögen, ist, Patient:innen die Wartezeit bis zum nächsten Therapietermin zu erleichtern und die Therapie zu begleiten, zu ergänzen und zu unterstützen.
DiGA werden von Ärzt:innen und Therapeut:innen mitentwickelt, sind durch wissenschaftliche Studien gestützt und basieren auf etablierten psychotherapeutischen Verfahren wie der kognitiven Verhaltenstherapie. Auch der Schutz der Patientendaten wird dabei selbstverständlich großgeschrieben. Im Fokus der Digitalen Gesundheitsanwendungen steht das Interesse psychisch belasteter und kranker Menschen und deren lückenlose psychotherapeutische Versorgung. Wir unterstützen Psychotherapeut:innen bei der Verordnung der Apps auf Rezept mit BFS DiGA Link – unserem innovativen Service für Genehmigung und Abrechnung Digitaler Gesundheitsanwendungen, inklusive Factoring.
Du hast Fragen? Wir die Antworten.
DiGA sind Medizinprodukte mit geringem Risikopotential, die prinzipiell eine in Verkehr gebrachte Software sind oder auf einer digitalen Technologie beruhen und einen medizinischen Zweck verfolgen. Sie sind dafür gedacht, Erkrankungen, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern und dabei positive Versorgungseffekte für Patient:innen zu generieren. Primärpräventive digitale Anwendungen sind davon ausgeschlossen, da dafür andere sozialrechtliche Abrechnungswege vorhanden sind.
DiGA können selbstständig von Patient:innen oder gemeinsam von Patient:innen und den behandelnden Ärzt:innen angewendet werden. Außerdem können sie in Kombination mit medizinischen Geräten, medizinischer Software oder anderen Digitalen Gesundheitsanwendungen genutzt werden.
Entscheidend ist, dass die Technologie der DiGA einen positiven Versorgungseffekt für den Patienten bietet. Also eine Verbesserung des Gesundheitszustands, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Überlebensqualität oder eine verbesserte Lebensqualität. Ob dem so ist, stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem Bewertungsverfahren fest.
Grundsätzlich dürfen alle Versicherten, bei denen eine entsprechende Verletzung, Erkrankung oder Behinderung vorliegt, sich eine dazu passende zertifizierte DiGA verordnen lassen. Eine vorliegende medizinische Indikation genügt ebenfalls als Nachweis für die Inanspruchnahme einer DiGA, sodass Versicherte auch selbstständig die DiGA als komplementäre Behandlungsmethode einsetzen können, ohne dass eine Ärztin zuvor eine entsprechende Verordnung erteilt hat.
Lediglich für privat Versicherte gibt es noch keine eindeutige Regelung. Während Standard- bzw. Basistarifversicherte einen direkten Anspruch analog der Regelleistungspatienten haben sollen, gilt das zwar primär auch für Vollprivatversicherte. Hingegen sind die DiGA bisher noch nicht explizit in die entsprechenden Leistungskataloge übernommen worden. Insofern schadet es nicht, wenn vollprivatversicherte Patient:innen sich sicherheitshalber im Vorfeld darüber informieren, ob ihre PKV die Kosten für die DiGA übernimmt.
Alle zugelassenen Apps auf Rezept sind im Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen des BfArM aufgelistet. Darin finden sich zu jeder DiGA auch Informationen über Zielsetzung, Wirkungsweise und Funktionen.
Neben den schon zertifizierten und gelisteten Digitalen Gesundheitsanwendungen gibt es etliche, die sich noch im Zulassungsverfahren befinden. Apps auf Rezept sind ein wachsender Markt, es kommen also regelmäßig neue verschreibungsfähige DiGA hinzu.
Keine Sorge, die Verordnung einer DiGA ist ganz unkompliziert. Mithilfe des BfArM DiGA-Verzeichnisses entscheidest du, ob eine Digitale Gesundheitsanwendung für deine Patient:innen infrage kommt. Einige Praxisverwaltungssysteme greifen bereits auf die DiGA Informationen zu. In diesem Fall kannst du Digitale Gesundheitsanwendungen bequem aus dem System verordnen. Das Rezept für die DiGA stellst du wie gewohnt unter Angabe der Pharmazentralnummer aus. Die Patient :innen reichen das Rezept bei ihrer Krankenkasse ein.
Alternativ können Patient:innen die Erstattung auch direkt mit dem Nachweis einer Indikation bei ihrer Krankenkasse beantragen, d.h. ohne Beteiligung durch eine verordnende Ärzt:in. Über einen Rezeptcode, den Patient:innen von der Krankenkasse erhalten, können diese die App auf Rezept für den verordneten Zeitraum kostenlos nutzen. Sowohl die Verordnung der DiGA als auch etwaige ärztliche Begleitleistungen werden von der GKV bezahlt.
Vollprivatversicherte Patient:innen sollten sich sicherheitshalber im Vorfeld darüber informieren, ob ihre PKV die Kosten für die DiGA übernimmt.
Als Service zwischen Krankenkasse und DiGA-Hersteller:innen übernimmt BFS DiGA Link den Prüf- und Abrechnungsprozess der jeweiligen Digitalen Gesundheitsanwendung.
Hey Krankenkassen. Einfacher geht's kaum.
Die Zukunft der DiGA-Abrechnung – gebündelt in einem Service.
Ein Meilenstein auf dem Weg zur patientenzentrierten Medizin.
Entlastung. Flexibilität. Sicherheit.
Apps auf Rezept bringen die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens einen entscheidenden Schritt voran. DiGA unterstützen Behandlungen von Patient:innen aktiv und helfen dabei, den Therapieverlauf zu optimieren. Du als Krankenkasse hast einen entscheidenden Anteil an dieser sinnvollen Entwicklung. Du erstellst den Freischaltcode für die DiGA, übermittelst ihn an die Versicherten, verifizierst ihn gegenüber den DiGA-Hersteller:innen und trägst schließlich auch die Kosten für die Anwendung. BFS health finance steht allen Akteur:innen als kompetenter Partner in diesem Prozess zur Seite – mit BFS DiGA Link, einem innovativen Service, der den Austausch zwischen Krankenkasse und DiGA-Hersteller:innen vereinfacht.
Seit Mai 2021 erfolgen die ersten Abrechnungen über BFS DiGA Link. Dieser prüft für die DiGA-Hersteller:innen die Gültigkeit des Rezeptcodes gegenüber der jeweiligen Krankenkasse. Gleichzeitig werden auch die Rechnungsdaten inklusive des Rezeptcodes an die Kasse übermittelt. Ein ganzheitlicher Prozess, der vollkommen automatisiert abläuft. Ein wesentlicher Vorteil für Sie als Krankenkasse: BFS DiGA Link bietet Ihnen ein gesichertes, störungsfreies Verfahren, das den Gesamtprozess deutlich erleichtert. Gut für dich und deine Versicherten.
Du hast Fragen? Wir die Antworten.
Mit ihrem Service begleitet BFS health finance den Verifizierungsprozess für Digitale Gesundheitsanwendungen aktiv mit und macht ihn für Krankenkassen unkomplizierter und sicherer. Gleichzeitig vereinfacht BFS DiGA Link den Zahlungsabwicklungsprozess.
DiGA können selbstständig von Patient:innen oder gemeinsam von Patient:innen und den behandelnden Ärzt:innen angewendet werden. Außerdem können sie in Kombination mit medizinischen Geräten, medizinischer Software oder anderen Digitalen Gesundheitsanwendungen genutzt werden.
Erzeugt die Nutzung einer App auf Rezept bei Versicherten positive Effekte, kann sich dies auch positiv auf die Krankenkassen-Kosten auswirken. Du als Kasse zahlst gegebenenfalls weniger für Folgebehandlungen. Auch die Behandlung an sich kann durch die Nutzung einer DiGA kürzer ausfallen.
Die Kosten für Digitale Gesundheitsanwendungen werden von den Krankenkassen übernommen. Vorausgesetzt, die App ist vom BfArM zertifiziert und im DiGA-Verzeichnis gelistet. Auch Hardware, die das BfArM als unmittelbaren Bestandteil der App definiert, wird erstattet. Nicht dazu gehören zum Beispiel technische Endgeräte wie Smartphones oder Tablets. Anschaffungskosten für diese Gegenstände des täglichen Gebrauchs müssen Versicherte selbst tragen.
Wird eine Digitale Gesundheitsanwendung vom BfArM zertifiziert und im Verzeichnis gelistet, setzt sich der GKV-Spitzenverband mit den DiGA-Hersteller:innen in Verbindung und verhandelt über den Preis. Grundlage für diesen vertraulichen Prozess sind die Studiendaten, die Rückschlüsse auf den positiven Versorgungseffekt der App zulassen.
Damit eine Digitale Gesundheitsanwendung zertifiziert und in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen wird, muss sie das Prüfverfahren des BfArM erfolgreich durchlaufen. Dazu muss die App bestimmte Qualitätsanforderungen wie Datenschutz, Informationssicherheit, Interoperabilität und Nutzerfreundlichkeit erfüllen. Außerdem sind DiGA-Hersteller:innen verpflichtet, den positiven Versorgungseffekt für deine Versicherten mittels wissenschaftlicher Studien nachzuweisen.
Mit dem „Fast-Track-Verfahren“ hat der Gesetzgebende einen beschleunigten Zulassungsprozess geschaffen. Hersteller-Anträge auf DiGA-Zulassung werden durch das Verfahren innerhalb von drei Monaten geprüft.
Generell gibt es zwei Wege: Entweder lassen sich Versicherte die DiGA durch ihre Ärzt:in oder Psychotherapeut:in verschreiben und reichen die Verordnung dann bei dir – ihrer Krankenkasse – ein. Oder die Versicherten beantragen die im DiGA-Verzeichnis gelistete App direkt bei dir. Du als Kasse musst allerdings nur dann der Kostenübernahme zustimmen, wenn eine medizinische Indikation nachgewiesen ist.