EBM Abrechnung 2020 in der Ophtalmologie
Seit 01.01.2020 gelten bundesweite, aber auch KV-spezifische neue Regelungen in der EBM-Abrechnung. Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wesentlichen Neuerungen in dem Fachbereich Ophtalmologie.
Seit 01.01.2020 gelten bundesweite, aber auch KV-spezifische neue Regelungen in der EBM-Abrechnung. Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wesentlichen Neuerungen in dem Fachbereich Ophtalmologie.
Seit 01.01.2020 gelten bundesweite, aber auch KV-spezifische neue Regelungen in der EBM-Abrechnung. Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wesentlichen Neuerungen im Fachbereich Pathologie.
Seit 01.01.2020 gelten bundesweite, aber auch KV-spezifische neue Regelungen in der EBM-Abrechnung. Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wesentlichen Neuerungen in den Fachbereichen Pädiatrie, Innere Medizin und Neurologie.
Seit 01.01.2020 gelten bundesweite, aber auch KV-spezifische neue Regelungen in der EBM-Abrechnung. Wir informieren Sie gerne nachstehend über die wesentlichen Neuerungen in dem Fachbereich Onkologie.
Hygiene ist nach wie vor ein großes Thema in Zahnarztpraxen. Als roter Faden zieht sich dieser Begriff durch den Praxisalltag, um im Zusammenhang mit Patienten, Geräten sowie Instrumenten umgesetzt zu werden. Doch wie sieht es mit der Umsetzung im Bereich der Abrechnung aus? Welche Maßnahmen dürfen liquidiert werden und welche müssen mit in die Fixkosten der Praxis einkalkuliert werden?
Die Bundeszahnärztekammer hat mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Gespräche geführt und sich im gemeinsamen Beratungsforum auf verstärkte Hygienemaßnahmen sowie eine GOZ-Extravergütung geeinigt.
Ärzte, die für COVID-19-Patienten oder Quarantäne-Patienten einen notwendigen, nicht aufschiebbaren Krankentransport (nicht: Krankenfahrt im Taxi) zu einer ambulanten Behandlung veranlassen, müssen diese Verordnung kennzeichnen. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist vorübergehend nicht mehr notwendig. Die Fristen für die Verordnung von Krankenfahrten (z.B. im Taxi) zu einer vor- oder nachstationären Behandlung wurden zudem erweitert.
COVID-19 ist für unser gesamtes (Gesundheits-)System ein wahrer Stresstest – auch für einzelne Arztpraxen. Erfahren Sie in unserem Beitrag, welche Patienten getestet werden sollten und wie Sie mit (Verdachts-)fällen umgehen müssen. Auch Besonderheiten bei der Laborabrechnung erklären wir für Sie kompakt.
Als kompetenter Anbieter telemedizinischer Leistungen erfährt die TeleClinic in Zeiten von Corona einen enormen Ansturm. Auch, wenn Telemedizin insgesamt einen starkwachsenden Bereich des Gesundheitssystems darstellt, sind die Verantwortlichen der TeleClinic gerade jetzt froh, auf einen zuverlässigen Abrechnungsdienstleister wie BFS health finance bauen zu können!