/wp-content/uploads/2020/04/corona-hygiene-pauschale.jpg
400
287
BFS
BFS
/wp-content/uploads/2020/04/corona-hygiene-pauschale.jpg
Kontakt
Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen einigt sich auf GOZ-Extravergütung
Zu dieser Meldung haben wir ein Update für Sie!
Zum Update vom 11.05.2020Ursprüngliche Meldung vom 08.04.2020:
Corona-Hygiene-Pauschale für Zahnärzte
Der Mangel an Schutzausrüstung sowie die verschärften Hygienemaßnahmen nach jeder Behandlung stellen Zahnärzte und ihre Praxisteams vor neue Herausforderungen, die auch mit Mehrkosten verbunden sind. Aus diesem Grund hat die Bundeszahnärztekammer mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung Gespräche geführt und sich im gemeinsamen Beratungsforum auf unbürokratische Hilfe geeinigt.
Ab sofort wird bei jeder Behandlung eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro fällig, um die Mehraufwände auszugleichen. Die Pauschale gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.
Die Corona-Hygiene-Pauschale können Zahnärzte auf jeder Rechnung mit der Gebühren-Nr. 3010 angeben und mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ versehen.