Abrechnung

Änderungen in der UV-GOÄ zum 01.01.2025

Zum 01.01.2025 hat die Ständige Gebührenkommission die
nachfolgenden Änderungen der Leistungs- und Gebührenverzeichnisse (UV-GOÄ und Gebührenverzeichnis für Psychotherapeuten)
sowie des Vertrages zwischen Ärzten und Unfallversicherungsträgern gemäß § 34 Abs. 3 SGB VII herausgegeben:

24. Januar 2025

Änderungen bei bestehenden Ziffern der UV-GOÄ

Ziffer 50e UV-GOÄ

In der Leistungsbeschreibung wurde der Hinweis „ab 12 Uhr“ gestrichen. Damit kann die Ziffer 50e UV-GOÄ nun unabhängig von der Uhrzeit an Samstagen, Sonn- und Feiertagen abgerechnet werden.

Ziffer 143 UV-GOÄ

  1. Diese Ziffer kann jetzt nicht nur für die Ausstellung von AU-Bescheinigungen, sondern auch für Folgendes verwendet werden:

    • Bescheinigung zum Nachweis der Arbeitsunfähigkeit (§ 47 Vertrag Ärzte/UV-Träger)

    • Bescheinigung zum Bezug des Kinderpflege-, Verletztengeldes bzw. zum Nachweis der unfallbedingten Erkrankung des Kindes

    • Bescheinigungen für Kleider- und Wäschemehrverschleiß

    • Bestätigungen für Fahrkostenabrechnungen

  2. Verordnungen zu Transport und Pflege:

    • Verordnung für Krankentransport  

    • Verordnung von häuslicher Krankenpflege
      (§ 19 Vertrag Ärzte/UV-Träger)   

  3. Verordnungen zu therapeutischen Maßnahmen:  

    • Verordnung von Krankengymnastik/Physiotherapie (F 2400) und Ergotherapie (F 2402)  

    • Verordnung von Rehasport und Funktionstraining (F 2406)  
      Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2419),
      ABMR (F 2162)  

    • Verordnung von KSR (F 2170), BGSW (F 2150), EAP (F 2419),
      ABMR (F 2162)  

  4. Verordnungen zu Hilfsmitteln:

    • Verordnung von Hilfsmitteln (einschließlich orthopädischer Schuhe und Einlagen mit Vordruck F 240)

    • Verordnung von Hilfsmitteln (einschließlich orthopädischer Schuhe und Einlagen mit Vordruck F 240)

  5. Verordnungen zu Hilfsmitteln:

    • F 2902: Hinzuziehung/Überweisung (§ 12 ÄV)   

    • Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Hinweis

Je Behandlungstag kann die Leistung maximal dreimal abgerechnet werden. Die Bescheinigung/Verordnung ist in der Rechnung zu dokumentieren. Schulunfähigkeitsbescheinigungen sind grundsätzlich nicht abrechenbar.

Neue Ziffern in der UV-GOÄ

Ziffer 134 UV-GOÄ

Mit dieser Ziffer wird die Erstellung eines Messblatts auf Anforderung des Unfallversicherungsträgers außerhalb einer Begutachtung (z. B. mit Vordrucken
F 4220, F 4222, F 4224 und F 6222) abgerechnet. Es gilt zu beachten, dass die Ziffer 190 UV-GOÄ in diesem Zusammenhang nicht abgerechnet werden kann.

Ziffer 180 UV-GOÄ

Diese Ziffer ermöglicht die Abrechnung der Befüllung der elektronischen Patienten- oder Gesundheitsakte mit medizinischen Informationen, einschließlich der zugehörigen Metadaten. Die Leistung kann nur einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden, und hinzugezogene Ärzte können diese Leistung nicht abrechnen.

Neuer Abschnitt im Teil L:
Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungstherapie (VAC) 

Allgemeine Bestimmungen

Die Abrechnung der Vakuumversiegelungstherapie ist nun zulässig, wenn bei wunden- oder patientenspezifischen Risikofaktoren eine ausreichende Heilung unter Standardwundbehandlung nicht zu erwarten ist. Die Behandlung darf nur von D-Ärzten oder Handchirurgen gemäß § 37 ÄV durchgeführt werden, es sei denn, es liegt ein vorheriger Auftrag des Unfallversicherungsträgers vor. 

Der Arzt hat die Möglichkeit, die Leistung entweder als Gesamtpauschale gemäß Ziffer 2018 UV-GOÄ oder durch die Kombination der Ziffern 2019 UV-GOÄ und 2020 UV-GOÄ abzurechnen. Für Vakuumversiegelungstherapien, die nicht den Ziffern 2018, 2019 oder 2020 entsprechen, ist weiterhin eine Einzelfallgenehmigung durch den Unfallversicherungsträger erforderlich.
Für die Therapie sind zertifizierte Medizinprodukte zu verwenden.

Ziffer 2018 UV-GOÄ – Vakuumversiegelung 

Die Ziffer 2018 UV-GOÄ stellt eine Tagespauschale dar. Diese Pauschale deckt alle Kosten ab, einschließlich der Miete des Gerätes, der Behandlungen und der Materialkosten. Sie kann für jeden Kalendertag der Behandlung abgerechnet werden, ausgenommen der letzte Behandlungstag.

Ziffer 2019 UV-GOÄ – Erstanlage einer Vakuumversiegelung (als selbstständige Leistung) 

Die Ziffer umfasst die Untersuchung, Beratung, Einweisung in die Handhabung des Systems, Vorbereitung der Wunde sowie die Anlage der Wundauflage. Weitere Leistungen nach den Ziffern 1-9, 2000-2016, 2018, 2020 und 2065
UV-GOÄ können nicht zusätzlich abgerechnet werden. Diese Leistung kann nur einmal pro Behandlungsfall abgerechnet werden.

Ziffer 2020 UV-GOÄ – Wechsel einer Vakuumversiegelung (als selbstständige Leistung) 

Diese Ziffer deckt den Wechsel der Wundauflage und des Behälters, die Behandlung der Wunde sowie die Neuanlage der Wundauflage, Untersuchung und Beratung ab. Es können keine weiteren Leistungen nach den Ziffern 1-9, 2000-2016, 2018, 2019 und 2065 UV-GOÄ abgerechnet werden. Der Wechsel kann maximal dreimal pro Kalenderwoche abgerechnet werden. 

Dieser Artikel ist von

Stefanie Tischinger und Angelina Sparenberg

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