
Politik und Recht
Amalgam-Aus.
Muss jetzt alles raus?
Das Amalgamverbot ist da. Seit Beginn des Jahres dürfen keine Amalgamfüllungen mehr angeboten werden. Doch gleichzeitig kommen mit dem Verbot auch viele Fragen auf: Müssen alte Amalgamfüllungen jetzt raus und durch neue ersetzt werden? Welche Alternativen bieten sich an? Welche Lösungen kann ich meinen Patient:innen stattdessen bieten und wie sind die Kostenstruktur und der Eigenanteil? Und dann ist da auch die Frage nach der Budgetierung – was und wie darf ich abrechnen und was sieht die GOÄ bzw. die BEMA vor?
10. Juni 2025
5 Key Facts zum Amalgamverbot
-
Seit Jahresbeginn dürfen keine Amalgamfüllungen mehr angeboten werden. Alte Füllungen müssen jedoch nicht zwingend entfernt werden.
-
Vorhandenes Amalgam kann in speziellen Fällen verwendet werden, z.B. bei hoher Kariesaktivität oder vulnerablen Patientengruppen, wenn keine Kontraindikationen bestehen.
-
Neufassung BEMA-Nr. 13: Die neuen Bestimmungen regeln, dass adhäsiv befestigte Füllungen im Frontzahnbereich Teil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, während im Seitenzahnbereich selbstadhäsive Materialien gelten.
-
Mit der Aufhebung der BEMA-Nr. 13 e-h haben auch Kinder und Schwangere keinen Sonderstatus mehr für hochwertigere Füllungen.
-
Zusatzleistungen können über Mehrkostenvereinbarungen (MKV) abgerechnet werden.
Weil das Thema Tiefgang verlangt …
Für detailliertere Informationen und konkrete Zahlen und Beispiele findest du untenstehend unser White Paper zu dem Thema.
Digital White Paper zum Herunterladen
Kompakt. Kostenlos.
Lade dir hier das Digital White Paper zu dem Thema herunter.
