Sonografien nach EBM und GOÄ abrechnen
In den ärztlichen Praxen gehört die Ultraschalldiagnostik seit mehreren Jahrzehnten zum Standardrepertoire. Die korrekte Abrechnung der Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten und Privatversicherten resp. Selbstzahlern unterscheidet nicht nur monetär, sondern auch strukturell. So ist im Bereich der GKV eine vorige Abrechnungsgenehmigung notwendig und der EBM bildet die verschiedenen Ultraschallleistungen bzw. –methoden in über 30 Ziffern ab. Privatärztlich sind lediglich die Fachkunde und das entsprechende Gerät erforderlich. In der GOÄ finden sich aber lediglich elf Ziffern und sieben Zuschläge, mit denen die Sonografien abgerechnet werden können. Die zuletzt vor mehr als 30 Jahren reformierte GOÄ stellt die Praxen aufgrund des technischen Fortschritts insofern vor eine Herausforderung.
In unserem E-Book geben wir Ihnen einen kompakten Überblick und Hinweise zu den aktuell gültigen Abrechnungsziffern und deren Voraussetzungen.
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