Abrechnungs-Update: Krankschreibung per Telefon
Zu dieser Meldung haben wir ein Update für Sie!
Telefonische Krankschreibungen sind kurzfristig wieder möglich
Der gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) hat bekannt gegeben, dass befristet vom 19. Oktober bis vorerst zum 31. März 2021 erneut eine Ausnahmeregelung für die Ausstellung von AU-Bescheinigungen nach telefonischer Anamnese gilt:
Versicherte mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, dürfen für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese krankgeschrieben werden. Hierzu muss sich die Ärztin/der Arzt persönlich durch eine eingehende telefonische Befragung vom Zustand der oder des Versicherten überzeugen.
Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
- Der Beschluss des GB-A für diese Sonderregelungen tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 19. Oktober in Kraft.
Abrechnung in den Praxen
Der Beschluss des GB-A enthält keine Angaben zur Abrechnung der Telefon-AU in den Praxen. Es ist daher zu erwarten, dass die Telefon-AU genauso abgerechnet wird, wie in März bis Juni 2020.
Das bedeutet konkret für Versicherte die ausschließlich telefonisch Kontakt mit ihrer Ärztin/ihrem Arzt hatten, dass für die AU-Bescheinigung per Telefonkontakt die GOP 01435 (haus- bzw. fachärztliche Bereitschaftspauschale) und für die Versandkosten die Pseudo-GOP 88122 (0,90 €) abgerechnet werden.
Für eine individuelle Beratung zu Ihrer Abrechnung sprechen Sie gerne unsere Expertenteams an!
Das könnte Sie auch interessieren
Neue Impfverordnung in Kraft getreten
Seit Anfang der Woche ist eine überarbeitete Impfverordnung in Kraft getreten, die bestehenden Priorisierungen wurden leicht angepasst. Wir geben einen Überblick, wann medizinisches Personal, wie Mitarbeiter der Notaufnahme, Hausärzte oder Laboranten, einen Anspruch auf die Schutzimpfung hat.
weiterlesenAbrechnungs-Update: Sonderregelungen wieder in Kraft
Im Zuge der zweiten Corona-Welle wurden einige Sonderregelungen für die Abrechnung, die bereits im 2. Quartal 2020 galten, erneut ins Leben gerufen und einige neue Vorgaben geschaffen. Wir geben Ihnen einen Überblick.
weiterlesenPrivatärztliche Fernbehandlung – so rechnen Sie richtig ab
Gerade in der aktuellen Ausnahmesituation durch die COVID-19-Pandemie, kann das Angebot von Videosprechstunden sinnvoll sein, um die Versorgung Ihrer privat und gesetzlich versicherten Patienten zu ermöglichen. Wir zeigen Ihnen, was Sie im privatärztlichen Behandlungsverhältnis beachten müssen.
weiterlesen