Videobehandlung in der Psychotherapie dauerhaft möglich
BÄK sowie BPtK PKV und Beihilfe haben dauerhafte Regelungen beschlossen
Seit Beginn der Corona-Pandemie haben neun von zehn psychotherapeutischen Praxen die Videobehandlung bereits genutzt.[1] Ebenso viele Praxen konnten sich zum Zeitpunkt der Umfrage vorstellen, die Videobehandlung auch nach dem Ende der Pandemie weiterhin zu nutzen. Allerdings gab es bis vor Kurzem noch keine dauerhafte, von der pandemischen Lage losgelöste Regelung für die Psychotherapie. So galten für die telemedizinische Privatversorgung in der Psychotherapie bislang lediglich bis zum 31.12.2021 befristete Sonderregelungen.
Nun haben die Bundesärztekammer (BÄK) sowie die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfestellen von Bund und Ländern Abrechnungsempfehlungen für telemedizinische Leistungen der Psychotherapie beschlossen.
Ärztliche Psychotherapie
Die BÄK hat Ende Dezember eine Abrechnungsempfehlung für die ärztliche Abrechnung nach der GOÄ herausgegeben. Daneben können Fachärztinnen und Fachärzte alle anderen Ziffern der GOÄ abrechnen, welche die von den Abrechnungsempfehlungen der BÄK umfasst sind.
GOÄ-Nr. | Leistung | Hinweis | € (2,3/1,8fach) |
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801 | Eingehende psychiatrische Untersuchung - gegebenenfalls unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson | Nicht neben den Ziff. 4, 8, 715 bis 718, 825, 826, 830 und 1400. | 33,52 |
804 | Psychiatrische Behandlung durch eingehendes therapeutisches Gespräch - auch mit gezielter Exploration | Nicht neben den Ziff. 1, 3, 22, 30, 34, 806, 886. | 20,11 |
806 | Psychiatrische Behandlung durch gezielte Exploration und eingehendes therapeutisches Gespräch, auch in akuter Konfliktsituation - gegebenenfalls unter Einschluss eines eingehenden situationsregulierenden Kontaktgesprächs mit Dritten | Dauer von mind. 20 Minuten. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 4, 22, 30, 34, 725*, 804, 812, 817, 835, 885. | 33,52 |
807 | Erhebung einer biographischen psychiatrischen Anamnese bei Kindern oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und Kontaktpersonen mit schriftlicher Aufzeichnung, auch in mehreren Sitzungen | 1-mal im Behandlungsfall. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 4, 22, 30, 34, 801, 817, 835, 860, 885. | 53,62 |
808 | Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder der analytischen Psychotherapie - einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, gegebenenfalls einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten | Erfordert die Antragstellung i. R. eines Gutachterverfahrens. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 22, 30, 34, 865. | 53,62 |
817 | Eingehende psychiatrische Beratung der Bezugsperson psychisch gestörter Kinder oder Jugendlicher anhand erhobener Befunde und Erläuterung geplanter therapeutischer Maßnahmen | Nicht neben den Ziff. 1, 3, 4, 34, 804. | 24,13 |
835 | Einmalige, nicht in zeitlichem Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind | Nicht neben den Ziff. 1, 3, 4, 22, 30, 34, 806, 807, 817, 860. | 8,58 |
846 | Übende Verfahren (z.B. autogenes Training) in Einzelbehandlung | Dauer von mind. 20 Minuten. Nicht neben 725, 849. | 20,11 |
849 | Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen | Dauer von mind. 20 Minuten. Nicht neben 1, 3, 22, 30, 34, 725*, 726*, 804, 806, 812 | 30,83 |
855 | Anwendung und Auswertung projektiver Testverfahren (z.B. Rorschach-Test, TAT) mit schriftlicher Aufzeichnung, | Ebenso wie der Rorschach-Test kann mit der Nr. 855 GOP z. B. folgende Verfahren abgerechnet werden: Baumtest, Familie-in-Tieren, Kinder-Apperzeptions-Test (CAT), Mann-Zeichen- Test (MTZ), Rosenzweig P-F, Sceno-Test, Schul-Angst-Test (SAT), Thematischer Apperzeptionstest (TAT), Wartegg-Zeichen-Test (WZT). Testmaterial als Sachkosten gemäß GOÄ § 10 berechnungsfähig. | 75,75 |
856 | Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung | Nicht neben den Ziff. 715 bis 718. Weitere Testverfahren nach Nr. 865 sind u.a. Aachener-Aphasie-Test (AAT), Adaptives Intelligenz Diagnostikum (AID 2). | 37,88 |
857 | Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z.B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Sceno-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-Baum-Mensch, mit Ausnahme des sogenannten Lüscher-Tests) | Auch wenn mehrere Tests in einer Sitzung durchgeführt werden, ist die Abrechnung der Nr. 857* nur einmal möglich. Nicht neben den Ziff. 716, 717. | 12,17 |
860 | Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen | 1-mal im Behandlungsfall, d.h. Zeitraum, den die psychische Erkrankung in Anspruch nimmt. Nicht neben den Ziff. 807, 835. | 123,34 |
861 | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung | Dauer von mind. 50 Min. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 22, 30, 34, 862, 863, 864. | 92,50 |
863 | Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung | Dauer von mind. 50 Min. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 22, 30, 34, 861, 862, 864. | 92,50 |
865 | Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung | 46,25 | |
870 | Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung | Dauer von mind. 50 Min., ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mind. 25 Min. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 22, 30, 34, 871. | 100,55 |
885 | Eingehende psychiatrische Untersuchung bei Kindern oder Jugendlichen unter auch mehrfacher Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge | Nicht neben den Ziff. 1, 3, 4, 806, 807, 817. | 67,03 |
886 | Psychiatrische Behandlung bei Kindern und/oder Jugendlichen unter Einschaltung der Bezugs- und/oder Kontaktperson(en) unter Berücksichtigung familienmedizinischer und entwicklungspsychologischer Bezüge. | Dauer von mind. 40 Min. Nicht neben den Ziff. 1, 3, 22, 30, 34, 804, 806, 812, 817, 887 | 93,84 |
Psychologische Psychotherapie
Die Abrechnungsempfehlung der BPtK gibt seit dem 01.01.2022 den unbefristeten Rahmen für die telemedizinische Erbringung von Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) vereinbart. Die Abrechnungsempfehlung gilt für Leistungen mittels Videoübertragung und Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mails und umfasst Einzelbehandlungen mit einem wissenschaftlich anerkannten Therapieverfahren, übende Interventionen und Teilleistungen, aber auch Beratungs- und Koordinationsleistungen wie Fallkonferenzen. Die Abrechnung der telepsychotherapeutischen Leistungen erfolgt regulär, d.h. wie eine persönliche, unmittelbare Behandlung, nach der GOP.
GOP | Leistung | Hinweis | € (2,3/1,8fach) |
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1 | Beratung mittels Videoübertragung | Nicht neben den Nr. 2, 3, 20, 21, 34, 45, 46, 48, 50, 51, 376, 378, 435, 448, 449, 804, 806, 808, 812, 817, 835, 849, 861, 864, 870, 871, 886, 887, K1. | 10,73 |
1 analog | Beratung mittels Ende-zu-Ende verschlüsselter E-Mail | Chats und SMS sind ausgeschlossen. | 10,73 |
3 | Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung mittels Videoübertragung | Dauer von mind. 10 Minuten; nur berechnungsfähig als einzige Leistung oder neben den Nr. 5, 6, 7, 8, 800 oder 801. Die mehrmalige Berechnung im Behandlungsfall ist möglich, muss aber besonders gegründet werden. | 20,11 |
4 analog | Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranke mittels Videoübertragung | Nur 1-mal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Nicht neben den Nr. 34 und/oder 835 (die Nr. 34 GOP ist nur bei unmittelbarem Kontakt berechnungsfähig). | 29,49 |
15 analog | Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken mittels Videoübertragung | Die Leistungen nach Nr. 15 darf nur einmal im Kalenderjahr berechnet werden. | 34,20 |
60 analog | Telekonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten | Für jeden Arzt darf Nr. 60 nur berechnet werden, wenn sich der liquidierende Arzt zuvor oder in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der konsiliarischen Erörterung persönlich mit dem Patienten befasst hat. Nicht berechnungsfähig, wenn die Ärzte Mitglieder derselben Krankenhausabteilung oder derselben Praxis gleicher oder ähnlicher Fachrichtung sind. Nicht berechnungsfähig für routinemäßige Besprechungen. | 16,09 |
808 analog | Einleitung oder Verlängerung der tiefenpsychologisch fundierten oder analytischen Psychotherapie mittels Videoübertragung., einschließlich Antrag auf Feststellung der Leistungspflicht im Rahmen des Gutachterverfahrens, ggf. einschließlich Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten. | Die Leistung nach Nr. 808 kann analog auch für Verhaltenstherapie (mittels Videoübertragung) herangezogen werden. | 53,62 |
835 analog | Einmalige, nicht in zeitlichen Zusammenhang mit einer eingehenden Untersuchung durchgeführte Erhebung der Fremdanamnese über einen psychisch Kranken oder über ein verhaltensgestörtes Kind mittels Videoübertragung | Nicht in zeitlichem Zusammenhang meint: nicht im Rahmen des gleichen Kontakt bzw. am gleichen Datum. | 8,58 |
846 analog | Übende Verfahren (z. B. autogenes Training, Jacobson), Einzelbehandlung mittels Videoübertragung | Dauer mind. 20 Min. | 20,11 |
849 analog | Psychotherapeutische Behandlung bei psychoreaktiven, psychosomatischen oder neurotischen Störungen mittels Videoübertragung | Dauer mind. 20 Min., als Einzelbehandlung. Bei zwei Sitzungen am Tag muss die Uhrzeit auf der Rechnung angegeben werden. | 30,83 |
855 analog | Anwendung u. Auswertung projektiver Testverfahren (z. B. Rorschach-Test, TAT) mittels Videoübertragung, mit schriftlicher Aufzeichnung insgesamt | Nur 1-mal je Sitzung berechnungsfähig. Ebenso wie der Rorschach-Test kann mit der Nr. 855 GOP z. B. folgende Verfahren abgerechnet werden: Baumtest, Familie-in-Tieren, Kinder-Apperzeptions-Test (CAT), Mann-Zeichen- Test (MTZ), Rosenzweig P-F, Sceno-Test, Schul-Angst-Test (SAT), Thematischer Apperzeptionstest (TAT), Wartegg-Zeichen-Test (WZT). Testmaterial als Sachkosten gemäß GOÄ § 10 berechnungsfähig. | 75,75 |
856 analog | 856 analog Anwendung und Auswertung standardisierter Intelligenz- und Entwicklungstests (Staffeltests oder HAWIE(K), IST/Amthauer, Bühler-Hetzer, Binet-Simon, Kramer) mit schriftlicher Aufzeichnung, insgesamt | Nicht neben Nr. 715-718 GOÄ | 37,88 |
857 analog | Anwendung u. Auswertung orientierender Testuntersuchungen (z. B. Fragebogentest nach Eysenck, MPQ oder MPI, Raven-Test, Wartegg-Zeichentest, Haus-BaumMensch, mit Ausnahme des sog. Lüscher-Tests) mittels Videoübertragung, insgesamt | Nur 1-mal je Sitzung berechnungsfähig. | 12,17 |
860 analog | Erhebung einer biographischen Anamnese unter neurosenpsychologischen Gesichtspunkten mittels Videoübertragung mit schriftlicher Aufzeichnung zur Einleitung und Indikationsstellung bei tiefenpsychologisch fundierter u. analytischer Psychotherapie, auch in mehreren Sitzungen | Die Nr. 860 ist im Behandlungsfall nur 1-mal berechnungsfähig. Die Nr. 860 kann analog auch für Verhaltenstherapie (mittels Videoübertragung) herangezogen werden. Nicht neben Nr. 835 berechnungsfähig. | 123,34 |
861 analog | Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Einzelbehandlung mittels Videoübertragung | Dauer mind. 50 Min. | 92,50 |
863 analog | Analytische Psychotherapie, Einzelbehandlung mittels Videoübertragung | Dauer mind. 50 Min. | 92,50 |
865 analog | Besprechung mit dem nichtärztlichen Psychotherapeuten über die Fortsetzung der Behandlung mittels Videoübertragung | 46,25 | |
870 analog | Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, mittels Videoübertragung | Dauer mind. 50 Min. Ggf. Unterteilung in zwei Einheiten von jeweils mind. 25 Min. | 100,55 |
Bitte berücksichtigen Sie folgende Abrechnungsvoraussetzungen:
- Bei der Rechnungsstellung muss transparent und nachvollziehbar angegeben werden, dass die entsprechende Leistung telemedizinisch erbracht worden ist (bspw. „per Videosprechstunde“); ggf. ist auch die Dauer in der Rechnung anzugeben, sofern die Leistung eine Mindestdauer voraussetzt (bspw. Nr. 3 GOP, mindestens 10 Minuten)
- BFS Tipp
Dauern Beratungsleistungen besonders lange, kann dies ggf. mit einem höheren Gebührensatz geltend gemacht werden.
- Die Leistungen, die analog abgerechnet werden, erben alle Leistungsvorgaben der originären GOP-Ziffer (bspw. Abrechnungsausschlüsse: die Nr. 860 GOP analog kann nicht neben der Nr. 835 GOP abgerechnet werden)
[1] BPtK-Studie v. 05.11.2020; https://www.bptk.de/publikationen/bptk-studie.
Über die Autorin

Meike Schmucker, LL.M. (Medizinrecht)
Consultant Arztmarkt
Redakteurin