Weiterentwicklung der Impfstrategie
Neuigkeiten zum Thema Impfen – Bund und Länder haben im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) die nächste Phase der Impfstrategie eingeläutet. So legten die Beteiligten den Starttermin für regelhaftes Impfen in den niedergelassenen Arztpraxen fest. Die neue Phase wird eingeleitet, da die Menge der gelieferten Impfstoffe in den kommenden Monaten die Kapazität der Impfzentren übersteigen wird. An der grundsätzlichen Impfpriorisierung ändert sich nichts.
Am Freitag beschlossen die Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin in einer Telefonkonferenz zum Thema Impfen zusätzlich das, was die GMK in der Vorwoche festgelegt hat: Die Arztpraxen sollen nun schon nach den Osterfeiertagen, ab dem 05. April, und nicht wie zunächst gedacht ab der Kalenderwoche 16 einsteigen. Für den Beginn erhalten die 50.000 Hausarztpraxen allerdings nur ca. je 20 Impfdosen pro Woche. Bevorzugt geimpft werden sollen immobile Patienten in der eigenen Häuslichkeit sowie Personen mit Vorerkrankungen und einem hohen Risiko bei Infektion. Sie sollen von ihren Hausärzten „gezielt eingeladen“ werden. Wie steigende Impfdosenmengen auf Dauer zwischen Zentren und Praxen aufgeteilt werden, wird offengelassen. Zudem werden 580.000 frühzeitig gelieferte Impfdosen von BioNTech/Pfizer für den früheren Start in Praxen verwendet (250.000 in der 14. Kalenderwoche) sowie in Gebieten, die derzeit stark von Virusmutationen betroffen sind.
Die etablierten Strukturen der Impfzentren sollen erhalten bleiben. In der Telefonkonferenz wurde festgelegt, dass diese vom Bund bis zum 30.09.2021 finanziert werden. Die Anlieferungsstandorte der Länder sollen zudem im April wöchentlich mit 2,25 Millionen Dosen beliefert werden. Impfstoff, der darüber hinaus verfügbar ist, soll dann an die Arztpraxen ausgeliefert werden. Einzelne Bundesländer hatten die Gelegenheit bis zum 22. März ein „Opt-out“ zu erklären, um im April noch nicht an der routinemäßigen Impfung in den Arztpraxen teilzunehmen. Das bedeutet, dass die Apotheken dieser Bundesländer im April nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden. „Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.“, heißt es im GMK-Beschluss.
Zudem wurde die neue Impfverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht, die rückwirkend ab dem 8. März gilt. Diese Verordnung regelt die Vergütung für die Impfungen in den Praxen. Für eine Impfung soll es 20 Euro geben, beim Hausbesuch 35 Euro zusätzlich. Die Impfleistung umfasst hierbei auch die Aufklärung und Impfberatung. Außerdem ist die Dokumentation der Impfleistung Voraussetzung für die Vergütung.
Der Beschluss lässt noch einige Fragen offen: Die künftige Aufteilung der Dosen zwischen Impfzentren und Arztpraxen für den Monat Mai ist unklar. Auch Angaben rund um das Terminmanagement sind in diesem Papier nicht enthalten. Den vollständigen Beschluss haben wir hier zur Verfügung gestellt.
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