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Abrechnung

DiGA Vivira hat eine eigene EBM-Ziffer

08. August 2022

Seit dem 1. Juli 2022 kann die Verlaufskontrolle und Auswertung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira mit der GOP 01472 (7,21 €, max. 2-mal im Krankheitsfall) abgerechnet werden. Bislang wurde lediglich die Erstverordnung der DiGA Vivira (GOP 01470, 2,03 €) vergütet.

Die DiGA Vivira ist eine durch das BfArM endgültig ins DiGA-Verzeichnis aufgenommene digitale Anwendung zur Behandlung von Rückenschmerzen bei nicht-spezifischen Kreuzschmerzen oder Arthrose der Wirbelsäule (Osteochondrose) bei Patientinnen und Patienten die mindestens. 18 Jahre alt sind.

Fachärzte und Fachärztinnen für Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin ohne Schwerpunkt und Hausärztinnen und Hausärzte können die GOP 01472 1-mal im Behandlungsfall und bis zu 2-mal im Krankheitsfall abrechnen.

  • Behandlungsfall = Behandlung derselben Versicherten durch dieselbe Praxis im demselben Quartal und zu Lasten derselben Krankenkasse.

  • Krankheitsfall = das aktuelle Quartal + die drei nachfolgenden Quartale, die nach der Abrechnung der krankheitsfallbezogenen Ziffer folgen.

Eine Infografik, die einen Zeitstrahl, Verordnungen und Kosten abbildet und folgendes erklärt: Seit dem 1. Juli 2022 kann die Verlaufskontrolle und Auswertung der Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira mit der GOP 01472 (7,21 €, max. 2-mal im Krankheitsfall) abgerechnet werden. Bislang wurde lediglich die Erstverordnung der DiGA Vivira (GOP 01470, 2,03 €) vergütet.

Zur Ausstellung eines Vivira-Rezepts muss die Pharmazentralnummer 16898718 oder der Begriff „Vivira“ in der Arzneimittelliste über das Praxisverwaltungssystem in das Muster 16 Rezept eingegeben werden.

Da es keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann die Verlaufskontrolle nicht in der Videosprechstunde erfolgen. Die Leistung wird zunächst für zwei Jahre (bis Ende Juni 2024) extrabudgetär vergütet. Das Heilmittelbudget wird nicht belastet.

Ein Foto von Meike Schmücker
Dieser Artikel ist von

Meike Schmucker

LL.M. Medizinrecht
Consultant Arztmarkt, Redakteurin

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