AGB für Veranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Stand August 2022
§ 1 Geltungsbereich
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag (nachfolgend: „Veranstaltungsvertrag“) über die Teilnahme an Seminaren, Kursen oder Konferenzen (nachfolgend „Veranstaltungen“) zwischen der BFS health finance GmbH mit Sitz in 44369 Dortmund, Hülshof 24, (nachfolgend „Veranstalter“) und Ihnen (nachfolgend auch „Teilnehmer“).
§ 2 Vertragsabschluss, Laufzeit
1) Der Teilnehmer kann sich zu einer Veranstaltung per Post, per Fax, elektronisch (z. B. E-Mail oder Mandantenportal) oder per Internet über die Homepage des Veranstalters anmelden. Der Teilnehmer ist an seine Anmeldung 14 Kalendertage ab Zugang bei dem Veranstalter gebunden („Bindungsfrist“).
2) Der Veranstaltungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter kommt zustande, wenn dem Teilnehmer die Bestätigung des Veranstalters über seine Anmeldung („Anmeldebestätigung“) innerhalb der Bindungsfrist zugeht. Eine erst nach Ablauf der Bindungsfrist bei dem Teilnehmer zugehende Anmeldebestätigung gilt als neues Angebot des Veranstalters auf Abschluss des Veranstaltungsvertrages, an das sich der Veranstalter dann 14 Tage ab Zugang bei dem Teilnehmer gebunden hält.
3) Der Veranstaltungsvertrag beginnt mit seinem Abschluss und endet am letzten Veranstaltungstag.
§ 3 Leistungen des Veranstalters
1) Der Umfang der von dem Veranstalter zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung zu der Veranstaltung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Veranstalter keinen mit der Veranstaltung von dem Teilnehmer ggfls. beabsichtigten Erfolg, bspw. eine gegebenenfalls von ihm beabsichtigte Zulassung zu Prüfungen oder gar das Bestehen solcher Prüfungen, gleich welcher Art diese sind.
2) Der Veranstalter übernimmt die Vorbereitung der Veranstaltung sowie das Management vor, auf und nach der Veranstaltung. Hierfür stellt der Veranstalter entsprechende Ansprechpartner zur Verfügung.
3) Die Veranstaltungen werden von Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für die Aktualität, Qualität und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen und der von den Referenten im Rahmen der Veranstaltung vermittelten Inhalte.
4) Änderungen und Abweichungen einzelner Kursleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrages sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
5) Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten bei Bedarf (z.B. bei Krankheit oder Unfall) durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
6) Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, wird der Teilnehmer umgehend informiert und ihm werden unverzüglich von ihm bereits erbrachte Gegenleistungen erstattet.
§ 4 Teilnahmebetrag, Fälligkeit, Zahlung
1) Der Teilnahmebetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig. Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Teilnahmebetrages. § 5 sowie § 11 bleiben unberührt.
2) Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3) Zahlungen für von dem Veranstalter angebotene Veranstaltungen sind ausschließlich auf nachfolgende Bankverbindung zu leisten:
Bankverbindung: Commerzbank AG Hagen
BIC COBADEFFXXX
IBAN DE25 4504 0042 0355 7600 01
4) Auf Verlangen des Veranstalters ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Veranstalter die Bezahlung des Teilnahmebetrages durch Bankeinzug zu ermöglichen. Zwischen dem Einzug und dem Zugang der Rechnung müssen in diesem Fall mindestens fünf Werktage liegen.
§ 5 An-/ Abmeldungen, Rücktritt
1) Der Teilnehmer kann von dem Veranstaltungsvertrag nach Maßgabe folgender Bestimmungen im Zeitfenster zwischen Vertragsabschluss und dem Tag vor Beginn der Veranstaltung zurücktreten: Geht die Rücktrittserklärung spätestens am 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter zu, entfällt der Anspruch des Veranstalters auf Zahlung des Teilnahmebetrages vollständig. Geht sie danach bis spätestens an dem Tag vor Veranstaltungsbeginn zu, schuldet der Teilnehmer die Hälfte des Teilnahmebetrages, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2) Der Veranstalter kann von dem Veranstaltungsvertrag zurücktreten, wenn (i) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, (ii) es dem Veranstalter aufgrund von höherer Gewalt (bspw. Krieg oder Streik) unmöglich ist, die Veranstaltung planmäßig durchzuführen, oder (iii) wenn andere nicht von dem Veranstalter zu vertretende Gründe es dem Veranstalter unmöglich machen die Veranstaltung durchzuführen (z. B. Verhinderung des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten). Das Rücktrittsrecht gemäß § 5 Ziffer 3 (i) kann allerdings von dem Veranstalter nur bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Beginn der Veranstaltung ausgeübt werden. In jedem Falle eines Rücktritts gemäß § 5 Ziffer 2 erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer umgehend bereits geleistete Teilnahmebeträge. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit dem Veranstalter nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last zu legen ist, im Fall der Erklärung des Rücktritts des Veranstalters gemäß § 5 Ziffer 2 ausgeschlossen.
3) Jede Rücktrittserklärung – gleich ob durch den Veranstalter oder den Teilnehmer abgegeben – muss zu ihrer Wirksamkeit schriftlich oder in Textform erfolgen.
4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Gleiches gilt für die Rechte aus § 11.
§ 6 Urheberrechte
Alle Tagungsunterlagen sowie die Inhalte etwaiger elektronischer Datenträger o.ä., die von dem Veranstalter bzw. dem Referenten zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für sonstige kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
§ 7 Haftung
1) Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen in § 7 Ziffern 2 bis einschließlich 5.
2) Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Veranstalter gegebenen Garantie und – soweit einschlägig – nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes uneingeschränkt.
3) Der Veranstalter haftet zudem (soweit kein Fall von § 7 Ziffer 2 vorliegt) begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Veranstaltungsvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.
4) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für die eingebrachten Sachen des Teilnehmers (Garderobe, Schulungsmaterial, Wertgegenstände, etc.).
5) Die Haftungsbeschränkungen aus § 7 Ziffern 2 bis einschließlich 4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 8 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
1) Der Teilnehmer kann gegen Forderungen des Veranstalters nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
2) Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers sind ausgeschlossen, sofern sie auf einem anderen Vertragsverhältnis als dem Veranstaltungsvertrag beruhen.
§ 9 Datenschutz
Über den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Daten informiert der Veranstalter den Teilnehmer in einer gesonderten Datenschutzerklärung, die beispielsweise unter meinebfs.de/datenschutz/ eingesehen werden kann.
§ 10 Anfertigen von Bildmaterialien während der Veranstaltung
Sofern bei der Veranstaltung Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, können diese auch den Teilnehmer erfassen. Der Teilnehmer wird hierauf zu Beginn der Veranstaltung gesondert und ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Teilnehmer dem nicht, erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ton- und Bildaufnahmen vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden können, sofern dies nicht die persönlichen Interessen des Teilnehmers beeinträchtigt. Der Teilnehmer hat das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Aufnahmen und Veröffentlichungen nicht berührt. Der Widerruf kann jederzeit mündlich vor Ort der Veranstaltung, telefonisch, per E-Mail oder per Fax erfolgen und muss keine Begründung enthalten. Bildaufnahmen, auf denen der Teilnehmer erkennbar ist und die im Wesentlichen nur den Teilnehmer zeigen, werden dann unverzüglich aus dem etwaigen Internetauftritt entfernt und nicht mehr für neue Veröffentlichungen verwendet. Sofern der Teilnehmer auf dem Foto zusammen mit anderen Personen abgebildet ist, muss das Foto nicht entfernt werden, sondern es genügt, wenn der Teilnehmer unverzüglich auf dem Foto unkenntlich gemacht wird (z.B. durch Verpixelung). Für Tonaufnahmen gilt Vorstehendes entsprechend.
BFS health finance behält sich das Recht vor, das aufgezeichnete Online-Event zu veröffentlichen oder zu internen Zwecken zu verwenden. Chatverläufe sind auf Aufzeichnungen nicht sichtbar. Die Aufzeichnungen werden in ClickMeeting nach 14 Tagen und auf den Servern von BFS health finance nach 12 Monaten gelöscht.
§ 11 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Handelt der Teilnehmer bei Abschluss des Veranstaltungsvertrages als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und schließen die Parteien den Veranstaltungsvertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, E-Mail, Fax, Brief) ab, so steht dem Teilnehmer das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BFS health finance GmbH, Vertriebs- und Mandantenservice, Hülshof 24, 44369 Dortmund, E-Mail: kontakt@meinebfs.de, Tel.: 0231/945362800, Fax: 0231/945362888) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An: BFS health finance GmbH, Vertriebs- und Mandantenservice, Hülshof 24, 44369 Dortmund, E-Mail: kontakt@meinebfs.de, Fax: 0231/945362888
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
__________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 12 Hinweis nach § 36 VSBG
Der Veranstalter ist verpflichtet, einen Teilnehmer – sofern er den Veranstaltungsvertrag als Verbraucher i.S.v. § 13 BGB abschließt – auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Der Veranstalter nimmt allerdings an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Salvatorische Klausel
1) Es gilt deutsches Recht.
2) Erfüllungs- und Leistungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Veranstaltungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter ist Dortmund, sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.