Praxismanagement

Der nächste Schritt zur Digitalisie­rung: Das E-Re­zept

Der Abschied vom rosafarbenen Formular

23. August 2023

Jedes Jahr beginnt mit einem weiteren Schritt in Richtung digitale Praxis. Das Jahr 2024 wird das rosafarbene Rezept (Muster 16) zum Verordnen von Medikamenten hinter sich lassen und auf das elektronische Rezept umstellen. Was bis dahin vorbereitet werden sollte und wie die Aushändigung der Rezepte digital funktioniert, fassen wir nachfolgend für dich zusammen.

Ablauf in der Praxis

Ist die Verordnung eines apothekenpflichtigen Medikaments notwendig wird dieses zukünftig für gesetzlich versicherte Patienten digital erstellt. Die Erstellung erfolgt wie gewohnt in der Praxissoftware, welche das Rezept auf Vollständigkeit prüft und in der Vorschau anstelle der Druckoption nun als nächsten Schritt das Signieren anbietet. Für die Signatur wird der E-Zahnarztausweis und das Kartenterminal benötigt. Durch die PIN-Eingabe wird das Rezept signiert.

Eine PIN-Eingabe für jedes Rezept? – Zum Glück nicht notwendig. Durch die Komfortsignatur können innerhalb 24 Stunden bis zu 250 Rezepte signiert werden, ohne erneut den PIN eingeben zu müssen. Das sollte reichen, oder?

Aushändigen an die Patient:innen

Wie erhalten Patient:innen nun die Verordnung? Es gibt vier mögliche Wege das E-Rezept auszuhändigen:

Mit App, eGK angemeldet

1. Patient:in nutzt die E-Rezept-App der Gematik und hat sich mit der eGK angemeldet

Ohne Ausdruck

2. Praxis stellt das Rezept digital bereit

3. Patient:in kann den Rezeptcode selbst erstellen und der Apotheke zur Einlösung zuweisen

Mit App, eGK nicht angemeldet

1. Patient:in nutzt die E-Rezept-App und ist nicht mit der eGK angemeldet

Mit Ausdruck

2. Praxis erstellt Tokenausdruck

3. Patient:in kann diesen mit der App scannen und in der App weiterverwenden

Ohne App, mit EGK

1. Patient:in verfügt nicht über die E-Rezept-App

Ohne Ausdruck

2. Patient:in autorisiert in der Apotheke durch die eGK

3. Apotheke kann auf offene E-Rezepte zugreifen, es muss kein Ausdruck erzeugt werden

Ohne App, ohne eGK

1. Patient:in verfügt weder über die App, noch ist die Verwendung der eGK gewünscht

Mit Ausdruck

2. Praxis händigt Tokenausdruck aus, welcher in der Apotheke vorgelegt wird

Für welche Patienten und Arzneimittel kann das E-Rezept verwendet werden?

Das E-Rezept findet Anwendung bei gesetzlich versicherten Patienten, welche apothekenpflichtige Medikamente verordnet bekommen haben.

Gibt es Ausnahmen für die Verwendung des E-Rezepts?

Das Muster 16 findet in Ausnahmefällen weiterhin Verwendung. Solche Ausnahmen können Störfälle der Technik oder der Telematikinfrastruktur sein. Zudem werden Rezepte im Rahmen von Haus- und Heimbesuchen weiterhin über das Muster 16 ausgestellt.

Welche Vorteile bietet das E-Rezept?

Einen großen Vorteil bietet das E-Rezept hinsichtlich telemedizinischer Behandlungen. Für viele Praxen noch Zukunftsmusik, ist die Einführung des E-Rezepts aber ein wichtiger Schritt, um Strukturen zu schaffen, die telemedizinische Behandlungen praxistauglich machen. Wenn nach einer digitalen Sprechstunde Patient:innen trotzdem die Praxis aufsuchen müssen, um ein Rezept in der Praxis abzuholen, geht der Mehrwert der Telemedizin verloren.

Doch auch in der klassischen Praxissituation bringt das E-Rezept Vorteile mit sich, da es weniger fehleranfällig in Lesbarkeit und Form ist. Die Praxisverwaltungssoftware prüft das Rezept auf Vollständigkeit vor dem Signieren.

Patient:innen, sowie Apotheken profitieren neben der kontaktlosen Übermittlung vor allem von dem vereinfachten Austausch mit der Apotheke. Die Versicherten profitieren neben der kontaktlosen Übermittlung vor allem von der Nutzung der App, mit welcher Rezepte auch von zu Hause oder direkt aus der Praxis an die Apotheke gesandt werden. Es kann geprüft werden, ob das Medikament vorrätig ist und eine Abholzeit vereinbart werden.

Patientengruppen, für die die Verwendung einer App am Smartphone eine Hürde darstellt, ist der Ausdruck des Tokens ein unproblematischer Weg, der in seinen Abläufen keine Nachteile zum bisherigen Verfahren aufweist.

Zusammenfassung der wichtigsten Veränderungen

  • Ablösung des rosafarbenen Papierrezepts (Muster 16) ab dem 01.01.2024 für apothekenpflichtige Arzneimittel (Muster 16 dient nur noch als Ersatzverfahren)

  • Digitale Signatur ersetzt die Unterschrift

  • Patient:in kann ohne Ausdruck das E-Rezept über die App erhalten, keine Vordrucke für Patientenausdrucke

  • Kontaktlose Übermittlung möglich

Dieser Artikel ist von

Dana Tesch

Spezialistin für Gebührenrecht Zahnärzte/MKG

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