In Deutschland wird bei der Vergütung zahnärztlicher Behandlungen unterschieden zwischen Privatpatient:innen, die ihre Rechnungen direkt erhalten, und Kassenpatient:innen, deren Abrechnung über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) erfolgt. Die Abrechnung für Kassenpatient:innen erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA).
 
Die KZVen in Deutschland, verteilt auf 17 regionale Bereiche, spielen eine zentrale Rolle bei der Vergütung zahnärztlicher Leistungen. Sie verhandeln jährlich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mit den Krankenkassen über Budget und Punktwerte. Die KZVen prüfen die Abrechnung auf fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit und korrekte Leistungszuordnung. Sie stellen sicher, dass die Gelder entsprechend der erbrachten Leistungen an die Zahnarztpraxen ausgezahlt werden.

Diese komplexen Abrechnungsprozesse führen jedoch oft zu langen Zahlungsfristen, die die Liquidität der Praxen beeinträchtigen.

Herausforderungen für Zahnarztpraxen

Zahnärzt:innen stehen häufig vor folgenden Problemen:
 
Lange Zahlungsfristen: Praxen warten oft Wochen oder Monate auf Zahlungen der Krankenkassen, was die finanzielle Planung erschwert.

Hoher bürokratischer Aufwand: Die Abrechnung mit den KZVen kann zeitaufwendig und komplex sein, wodurch zusätzliche personelle Ressourcen benötigt werden.

Vorteile von KZV-Factoring

BFS health finance bietet KZV-Factoring als Lösung für diese Herausforderungen an. Durch die Vorfinanzierung offener Forderungen erhalten Zahnarztpraxen sofortige Liquidität. Die Vorteile sind:

  • Schnelle Liquidität: Praxen können laufende Kosten decken, ohne auf die oft langen Zahlungsprozesse warten zu müssen.
  • Individuelle Lösungen: BFS bietet maßgeschneiderte Konzepte, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Praxis abgestimmt sind.

Operativer Ablauf

Sobald die KZV die Abtretung schriftlich bestätigt hat, kann die Zusammenarbeit beginnen. Die Zahnarztpraxis muss folgende Unterlagen einreichen:

  • Monatlicher Nachweis über Abrechnungen: Die Praxis muss einen Nachweis über die Höhe der Abrechnungen und Zahlungen der letzten Quartale liefern.

  • Eingangsbestätigung der Abrechnungsübermittlung: Nach Einreichung der Abrechnung bei der KZV muss eine Eingangsbestätigung vorgelegt werden.

  • Kontoauszüge/Zahlungsavis der KZVen: Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Zahlungen der KZV korrekt aufschlüsseln und verbuchen zu können.

KZV-Factoring bietet Zahnarztpraxen eine wirkungsvolle Möglichkeit, ihre finanzielle Stabilität zu sichern und gleichzeitig die Qualität ihrer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Es lohnt sich, die Chancen des KZV-Factorings zu prüfen und die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen.

BFS-Factoring kennenlernen

Starte jetzt mit BFS-Factoring für sofortige Liquidität, administrative Entlastung und maximale Effizienz in deiner Praxis.