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Auf der Datenautobahn des Gesundheitswesens: die Telematikinfrastruktur

Digitalisierung einfach machen

E-Health, Konnektor, Datenautobahn, Kommunikationsdienste: im Kontext der Digitalisierung des Gesundheitswesens existiert ein Wirrwarr von mitunter sperrigen Begrifflichkeiten. Dabei handelt es sich um spezielle technische Elemente, die als Ganzes für etwas eigentlich sehr Einfaches stehen: eine digitale Kommunikationsplattform für alle Akteure des Gesundheitswesens, die Telematikinfrastruktur – kurz „TI“.

Der Begriff “Telematik” ist eine Kombination der Wörter “Telekommunikation” und “Informatik“. Die Telematik bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme und die Möglichkeit, Informationen aus unterschiedlichen Quellen miteinander zu verknüpfen.

Die TI bietet für die Leistungserbringer und Einrichtungen des deutschen Gesundheitswesens ein geschlossenes, bundeseinheitliches Netzwerk, das die Kommunikation einfacher, effizienter und sicherer macht. Digitalisierung bedeutet Verfügbarkeit von Wissen und zu jedem Zeitpunkt Zugang zu Ressourcen und Service zu haben. Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick über die gesetzlichen und technischen Rahmenbedingungen und zeigen Ihnen, welcher Mehrwert in der TI steckt.

Die Nutzer

Zur bestmöglichen Versorgung der Patienten können Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Krankenhäuser und andere heilberufliche Gruppen über die TI digital kommunizieren und behandlungsrelevante Daten austauschen. Daneben sollen auch die Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen und Krankenkassen, flächendeckend an die TI angeschlossen werden.

Die technische Ausstattung

Für die Anbindung der Praxen an die TI sind – neben einem Internetanschluss – zurzeit fünf verschiedene Produkte und Dienste notwendig: ein Konnektor, ein E-Health-Kartenterminal, ein Praxisausweis, ein Update des Praxisverwaltungssoftware und ein VPN-Zugangsdienst. Daneben benötigen einige Praxen ggf. zudem ein mobiles Kartenterminal. Perspektivisch wird auch ein Heilberufsausweis in allen Praxen und Krankenhäusern obligatorisch sein, da nur mit diesem eine qualifizierte elektronische Signatur möglich ist. Diese wiederum ist erforderlich für die Unterzeichnung von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – eAU -, die in Zukunft verpflichtend sein werden (s. hierzu mehr weiter unten). Alle Details zu Funktionen, Finanzierung und Verfügbarkeit der TI-Hardware finden Sie auf der Website der KBV.

Die TI-Anwendungen

Die TI bietet zahlreiche Apps zur Nutzung, Bündelung bzw. zum Austausch der Informationen und Gesundheitsdaten. Zum Teil ist bzw. wird die Nutzung bestimmter Apps für Leistungserbringer und Patienten verpflichtend.

Bereits verfügbare Apps

Der Online-Abgleich der Versichertenstammdaten (VSDM) durch das Einlesen der eGK mit dem E-Health-Terminal ist in den Praxen bereits seit Juli 2019 verpflichtend. Mit dem automatisierten Management der Stammdaten wird sichergestellt, dass die Versichertendaten auf der eGK aktuell sind und überhaupt ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.

Sogenannte „eArztbriefe“ können schon länger elektronisch direkt aus der Praxissoftware verschickt werden. In Zukunft ist der Kommunikationsdienst KIM die einzige Möglichkeit um eArztbriefe zu übermitteln und damit auch den Versand und Empfang vergütet zu bekommen. Seit dem 1. Januar 2021 ist eine zentrale Anwendung der TI verpflicht: KIM, der Dienst
zur Kommunikation IMedizinwesen. Bis zum Ende der Übergangsfrist am 31. März 2021 können Praxen noch die bereits vorhandenen Kommunikationsdienste (wie bspw. KV-Connect) für die Versendung von eArztbriefen nutzen. Ab dem 1. April 2021 soll dann ausschließlich die Nutzung von KIM erlaubt sein, damit ausgedruckte Arztbriefe zukünftig der Vergangenheit angehören. Übrigens wird die Versendung von eArztbriefen mit einem neuen Vergütungsmodell finanziell gefördert (weitere Informationen finden Sie in unseren Fachartikeln). Auf der Website der KBV finden Sie alle Details (u.a. technische Anforderungen, Vergütung) zur Nutzung des Kommunikationsdienstes für eArztbriefe.

KIM-Dienste in ärztlichen Praxen: Es gibt auf dem Markt diverse Anbieter für den KIM-Dienst. Praxen können den Anbieter frei wählen, da jeder Dienst mit jedem Praxisverwaltungssystem kompatibel ist. Ein Anbieter ist die KBV, die für vertragsärztliche Praxen „kv.dox“ entwickelt hat. Der KIM-Dienst kv.dox ist seit dem 21. Dezember 2020 verfügbar. Weitere Informationen (insbesondere zu den Funktionen und Kosten von kv.dox) finden Sie im Online-Flyer der KBV und auf der Themenseite der KBV.Im KV-SafeNet steht mit KV-Connect bereits ein datenschutzsicherer Kommunikationsdienst zur Verfügung, der mit der Bereitstellung von KIM zukünftig schrittweise abgelöst werden wird. KIM funktioniert wie ein E-Mail-Programm, das von jedem TI-Teilnehmer über alle Einrichtungen, Sektoren und Systeme ohne Medienbrüche genutzt werden kann. Ein großer Vorteil in den Praxen ist, dass KIM direkt mit der Praxissoftware verknüpft ist und Nachrichten direkt hieraus versendet und empfangen werden können. Jede Nachricht bzw. jedes Dokument wird beim Austausch verschlüsselt und erst beim Empfänger wieder entschlüsselt („Ende-zu-Ende“-Verschlüsselung).

Daneben gibt es bereits medizinische Anwendungen in der TI, über deren Nutzung allein der Patient entscheidet. Denn der Patient entscheidet ganz allein über die Verwendung seiner Gesundheitsdaten. Sofern der Patient es also möchte, können auf der eGK Notfalldaten oder ein Medikationsplan hinterlegt werden. Mehr Details hierzu finden Sie auf der Website der KBV.

Zukünftig verwendbare App

Perspektivisch sollen alle behandlungsrelevanten Nachrichten und Dokumente – bspw. auch Behandlungspläne, Abrechnungen – über KIM ausgetauscht werden. Dies betrifft zwei besonders praxisrelevante Bereiche:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können mit KIM elektronisch und unmittelbar an die Krankenkassen versendet werden. Da die technische Ausstattung für die Nutzung der eAU noch nicht flächendeckend zur Verfügung steht, hat die KBV eine Übergangsregelung durchgesetzt wonach die eAU erst ab dem 1. Oktober 2021 verpflichtend genutzt werden muss. Ab dem 1. Juli 2022 soll auch die Weiterleitung der Daten durch die Krankenkassen an den Arbeitgeber nur noch digital erfolgen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KBV.

Ein weiterer Anwendungsbereich betrifft die Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sowie Heil-und Hilfsmittel: ab dem 1. Juli 2021 können diese per eRezept über die TI verordnet werden. Das eRezept soll ausschließlich digital erstellt, signiert und bei jeder Apotheke eingelöst werden können. Es kann sowohl beim „normalen“ Praxisbesuch als auch in der Videosprechstunde verordnet werden können. Ab 2022 soll die Nutzung des eRezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte und apothekenpflichtige Arzneimittel verpflichtend werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Themenseite der Gematik.

Der Beitrag der BFS health finance GmbH in der TI

Wir – BFS health finance – sind ein Abrechnungs- und Finanzdienstleister mit großem Know-How und entwickeln als Health-Tech-Unternehmen kontinuierlich Lösungen gemeinsam mit Mandanten und Partnern des Gesundheitswesens. Wir sind ein Teil im komplexen Geflecht der digitalen Transformation des Gesundheitswesens und wickeln für die KBV die Abrechnung des KIM-Dienstes kv.dox ab. Das ist unser Beitrag, um die sichere Kommunikation mit KIM über die Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinaus zu verwirklichen.

Ausblick Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz

Der Gesetzgeber passt die bereits getroffenen, umfangreichen Regelungen fortlaufend an die aktuellen Entwicklungen an. Denn die digitale Transformation in den Strukturen der Gesundheitsversorgung wird als dynamischer Prozess verstanden, in dem die vorhandene digitale Infrastruktur weiter ausgebaut und um neue, weitere Ansätze ergänzt wird.

Daher wurden nun im Entwurf des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege („Digitale Versorgung und Pflege – Modernisierungs-Gesetz“, DVPMG) weitere Ziele für die Weiterentwicklung des digitalen Gesundheitswesens gesetzt. Dies betrifft bspw. den Ausbau

  • der Patientenversorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen, sog. DiGa,

  • der elektronischen Patientenakte (u.a. Integration weiterer Anwendungen),

  • von eRezepten (u.a. für BTM),

  • von sicheren Kommunikationsdiensten (bisher: E-Mail), erweitert auf einen Messagingdienst und einen Videokommunikationsdienst.

Die dynamische Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten bleibt spannend.

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