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Mit breiter Brust aus der Krise
Ein positiver Rückblick auf das Jahr 2020
Seit einem Dreivierteljahr muss unser Gesundheitswesen die immensen Herausforderungen der Corona-Pandemie bewältigen, die unseren Alltag radikal verändert hat. Auch Ihnen, den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten aller Fachbereiche, verlangt die Pandemie vieles ab. Unter schwierigen Bedingungen schaffen Sie und Ihre Praxisteams es, Ihre Patientinnen und Patienten kompetent und sicher durch die Krise zu lotsen. Der Erfolg des gesamten ambulanten Sektors wurde und wird von Ihrem Engagement getragen.
Nun zeichnet sich mit dem bundesweiten Aufbau von Impfzentren endlich ein Licht am Ende des Tunnels ab. Diese Entwicklung gibt eine Perspektive, die im Moment vielleicht noch schwer vorstellbar ist: es wird eine Zeit nach der Corona-Krise geben. Möglicherweise wird danach nicht alles so weitergehen wie vorher, aber dazu gehören auch positive Entwicklungen, auf die die Pandemie wie ein Katalysator gewirkt hat: die Digitalisierung.
Im Gesundheitswesen sowie in vielen anderen Lebensbereichen hat uns die Corona-Krise vor Augen geführt, welcher Nutzen und welches Potential in der Digitalisierung stecken. „Digitale Medizin“ beschränkt sich nicht darauf eine E-Mail zu schreiben, anstatt zu faxen, sondern sie betrifft die umfassende Nutzung und Vernetzung von Ressourcen und Services.
Und so schreitet die Digitalisierungsoffensive mit dem systematischen Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) immer weiter voran. Dies zeigte sich bereits sichtbar am Boom der Videosprechstunde: mittlerweile bieten insgesamt rund 25.000 Arztpraxen und damit etwa jede vierte Praxis in Deutschland eine Videosprechstunde an. Seit Anfang Oktober ist es zudem möglich, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Videosprechstunde auszustellen. Nun beabsichtigt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in seinem jüngst vorgelegten Referentenentwurf zum Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege, die bisherigen Voraussetzungen für eine Krankschreibung per Video weiter zu lockern. Insbesondere sollen eine erstmalige Krankschreibung sowie deren Verlängerung auch ohne bisherigen persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient möglich sein.
Ein weiteres Beispiel der Digitalisierungsoffensive zeigt sich auch bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA-Apps). Das DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) enthält mittlerweile 6 verordnungsfähige Apps. Es ist vorgesehen, dass die ärztlichen Leistungen, die mit der Nutzung der DIGA verbunden sind, gesondert vergütet werden. Dies muss der Bewertungsausschuss für jede DIGA prüfen und den EBM gegebenenfalls anpassen.
Weitere Impulsgeber für die digitale Medizin, werden das eRezept und Messagingdienste sein, die die ärztliche Versorgung einfacher und effizienter machen werden.
Es gibt also eine Vielzahl von Gründen zuversichtlich auf die Entwicklungen in 2021 zu schauen. Wir – die Abrechnungsberaterinnen von BFS – sind weiterhin für Sie und Ihren Praxiserfolg da.
Bleiben Sie gesund und motiviert. Wir wünschen Ihnen eine erholsame und frohe Weihnachtszeit!