
Abrechnung
Abrechnungs-Update: Hygienepauschale bis 31.03.2022 verlängert
22. Dezember 2021
BZÄK verlängert Hygienepauschale bis 31.03.2022
Die Bundeszahnärztekammer(BZÄK) hat die Abrechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen bis zum 31.03.2022 verlängert und angepasst. Die Zahnärztin / der Zahnarzt kann die 383 GOÄ analog zum 2,3-fachen Satz (= 4,02 Euro), je Sitzung zum Ansatz bringen. Dabei ist darauf zu achten, dass auf der Rechnung der Zusatz “383 GOÄ analog – erhöhter Hygieneaufwand” aufgeführt wird.
Dies schließt dann jedoch eine Anbringung des erhöhten Hygieneaufwands bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 aus.
Diese Änderung tritt zum 01.01.2022 in Kraft und ist befristet bis zum 31.03.2022.