
Abrechnung
Abrechnungstipps zur Heilmittelverordnung
9. Aug. 2022
Wichtig zu wissen!
Die Heilmittel-Richtlinie gilt bundesweit und ist für Ärzte, Therapeuten und Krankenkassen bindend. In der Heilmittel-Richtlinie ist festgelegt, bei welcher Erkrankung welches Heilmittel in Frage kommt und wie viele Behandlungen der Arzt im Normalfall mit dieser Erkrankung verordnen kann.
Worauf kommt es an?
Regelfall
Vergiss das Wort „Regelfall“. Es gibt keinen Regelfall mehr, denn dieser wurde abgelöst durch den Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge. Das Gute daran, wo es keinen Regelfall mehr gibt, gibt es auch keine „Verordnung außerhalb des Regelfalles“ mehr – ebenso wenig wie die Genehmigung dafür. Hurra!
Verordnungsfall
Ein neuer Verordnungsfall tritt ein, wenn seit dem Datum der letzten Verordnung ein Zeitraum von 6 Monaten vergangen ist, in dem keine weitere Verordnung für diesen Verordnungsfall ausgestellt wurde. Für die Frage „Neuer Verordnungsfall oder nicht?“ ist also künftig nicht mehr das Datum der letzten Behandlung wie in der alten „Regelfallsystematik“ maßgebend, sondern das Ausstellungsdatum des letzten Rezeptes. Außerdem gilt nach neuer Richtlinie „Neuer Arzt gleich neuer Verordnungsfall!“.
Orientierte Behandlungsmenge
Wichtig zu wissen, zukünftig kann der Arzt bei medizinischer Notwendigkeit auch ohne großen Verwaltungsaufwand mehr als die orientierende Behandlungsmenge verordnen. Er muss diese medizinische Notwendigkeit lediglich in seiner Patientendokumentation festhalten und nicht wie bisher eine Begründung auf das Rezept schreiben. Die maximale Behandlungsmenge pro Verordnung (meist 6 oder 10) kann auf bis zu drei verschiedene vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden. Zusätzlich kann auch noch ein ergänzendes Heilmittel auf die Verordnung gesetzt werden.
Rezeptformular Muster 13
Der Zettelkrieg ist vorbei! Es gibt endlich ein einheitliches Formular für alle Heilmittel, also für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, usw.