Abrechnung

Alignertherapie optimal abrechnen – FAQ

Die Alignertherapie erfreut sich immer wachsender Beliebtheit, allerdings wirft die Abrechnung in den Praxen immer wieder Fragen auf. Wir haben das Wichtigste zusammengefasst

25. Juli 2022

Privatvereinbarung

Bei der Alignertherapie handelt es sich um eine Behandlung die immer privat liquidiert wird. Dies bedeutet, dass mit den gesetzlich versicherten Patienten vor Behandlungsbeginn eine Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV- Z geschlossen werden muss.

Abschlagsziffern

Die Abschlagsziffern nach GOZ 6030 – GOZ 6090 honorieren das Einsetzen der Schienen und die regelmäßigen Kontrollen sowie die Überwachung der Retentionsphase. Je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung werden die entsprechenden Abschlagsziffern durch den Behandler bestimmt.

Die Ziffern 6030 bis 6050 beschreiben die Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers und können dementsprechend jeweils einmal für den Oberkiefer und einmal für den Unterkiefer in Ansatz gebracht werden. Die Ziffern 6060 – 6080 sind für die Einstellung in den Regelbiss während der Wachstumsphase berechnungsfähig und können nur für den Unterkiefer liquidiert werden. Sollte sich ein Patient bereits außerhalb der Wachstumsphase befinden, kommt statt GOZ 6060 – 6080 die GOZ 6090 in Ansatz, welche allerdings je Kiefer berechnet werden darf.

Die privaten Abschlagsziffern können zu Anfang der Behandlung einmalig mit dem vollen Honorar in Ansatz gebracht werden und müssen nicht zwingend über die Dauer der Quartale geteilt werden.

Attachments

Die Attachments werden mit der GOZ 6100, je Attachment, berechnet und können auch mehrfach je Zahn in Ansatz gebracht werden. Das Entfernen der Attachments wird anschließend mit der GOZ 6110 in Rechnung gestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 05.03.2021 (Az.: 5 C 11.19) entschieden, dass die GOZ 2197 zur GOZ 6100 nicht mehr gesondert berechnungsfähig ist.

Generell gilt, dass Urteile die durch ein Verwaltungsgericht gefällt werden nur für Beihilfepatienten Gültigkeit haben. Da es aber bei dem Urteil insbesondere inhaltlich nur um die Auslegung der GOZ und die Frage der Rechtmäßigkeit der Berechnung der Gebührenziffer ging und nicht um die Auslegung beihilferechtlicher Vorschriften, dürfte das Urteil auch auf Fälle der Kostenerstattung durch PKVen anwendbar sein.

Digitale Behandlungsplanung

Die digitale Behandlungsplanung oder auch ClinCheck® genannt, kann Analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet werden. Nach Art, Kosten und Zeitaufwand wird eine entsprechende Ziffer für die Analogberechnung ausgewählt und in der Software hinterlegt.

Slicen

Wird eine approximale Schmelzreduktion während der Behandlung erforderlich ist auch für diese Leistung die Analogberechnung vorgesehen. Die Analogziffer sollte am besten so angelegt werden, dass eine exakte Abrechnung je behandelter Fläche erfolgen kann.

Fremdlaborkosten

Die Fremdlaborkosten für die Alignertherapie werden an die Patienten 1:1 weitergegeben, hierfür darf ggf. auch eine Vorauszahlung der Patienten an die Praxis erfolgen. Wichtig ist, dass die Vorauszahlung ausschließlich für Fremdlaborkosten möglich ist. Die Rechnung der Fremdlaborkosten sollte zudem auch dem Patienten zukommen.

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