Artikel
Die elektronische
Patientenakte (ePA)
in der Zahnarztpraxis
Informationspflichten, Dokumentationspflichten
und Abrechnung im Überblick
04.12.2025
Mit der verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) seit Oktober 2025 ergeben sich für Zahnarztpraxen neue Aufgaben in der Patienteninformation, Dokumentation und Abrechnung.
Und die Frage: Was muss ich beachten?
1. Informationspflichten gegenüber Patient:innen
Mit der Einführung der „ePA für alle“ sind Zahnarztpraxen verpflichtet, Patient:innen über die Nutzung und auch über den Inhalt der Befüllung der ePA zu informieren.
Was und wie muss kommuniziert werden?
2. Dokumentationspflichten in der Praxis
Die ePA ersetztnichtdie interne Patientenkartei.
Pflichtinhalte in der Praxisdokumentation:
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Befunde, Diagnosen, Behandlungsmaßnahmen, Abrechnungsdaten, veranlasste Leistungen.
Für die ePA gilt:
3. Abrechnungstipps
Kurz zusammengefasst:
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Informieren: Patient:innen über ePA-Inhalte und Widerspruchsrecht aufklären.
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Dokumentieren: Einwilligungen, Widersprüche und Zugriffe festhalten.
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Hochladen: Nur aktuelle, selbst erhobene Daten aus der Behandlung.
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Abrechnen: ePA1, ePA2, eMP und NFD je nach Fall korrekt erfassen.
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Planen Sie den zusätzlichen Zeitaufwand ein – die ePA ersetzt nicht die interne Dokumentation.