eine Frau, die in einen Spiegel lächelt, in einer Zahnarztpraxis.

Abrechnung

Parodontitistherapie:
Neue Analogempfehlungen
der BZÄK


Die moderne Parodontitistherapie umfasst zahlreiche diagnostische und therapeutische Leistungen, die in den Gebührenverzeichnissen von GOZ und GOÄ nicht ausdrücklich beschrieben sind.
Für diese selbstständigen zahnärztlichen Leistungen kann eine Analogberechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen. 

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat im August 2026 ihre Empfehlungen zur Analogberechnung parodontologischer Leistungen überarbeitet und neue Analogziffern veröffentlicht. Die Anpassungen betreffen mehrere Leistungen der modernen Parodontitistherapie und können Auswirkungen auf bestehende Abrechnungsroutinen in Zahnarztpraxen haben.

21.09.2026

Warum wurden die Empfehlungen angepasst?

Die bisherigen Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen dienten vielen Praxen als Orientierung bei der analogen Berechnung parodontologischer Leistungen. Nach einer erneuten Bewertung der einzelnen Leistungen empfiehlt die BZÄK nun teilweise andere Analogziffern. 

Ziel der Überarbeitung ist eine Bewertung, die den Inhalt, den Schwierigkeitsgrad sowie den zeitlichen und wirtschaftlichen Aufwand der jeweiligen Leistung stärker berücksichtigt. Dadurch soll eine leistungsgerechte Honorierung moderner parodontologischer Behandlungsmaßnahmen unterstützt werden.

Übersicht der bisherigen und neuen Analogempfehlungen:

Leistung

Bisherige Empfehlung Beratungsforum 

Honorar
(2,3-fach) 

Neue Empfehlung
BZÄK (08/2026) 

Honorar
(2,3-fach) 

Gingival-/Parodontalindex (3. und 4. Erhebung innerhalb eines Jahres) 

GOZ 4005a 

10,35 € 

GOZ 3210a 

18,11 €

PAR-Diagnostik inkl. Staging, Grading und Dokumentation 

GOZ 8000a 

64,68 € 

GOZ 7080a

77,61 €

Ausfertigung PAR-Formblatt

GOZ 4030a 

4,53 €

GOZ 3290a

7,11 € 

Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)

GOZ 2110a

41,26 € 

GOZ 9090a 

51,74 € 

Antiinfektiöse Therapie (AIT), einwurzeliger Zahn

GOZ 3010a

14,23 € 

GOZ 4000a 

20,70 € 

Antiinfektiöse Therapie (AIT), mehrwurzeliger Zahn

GOZ 4138a 

28,46 € 

GOZ 3130a 

36,22 € 

Befundevaluation (BEV) 

GOZ 5070a 

51,74 € 

GOZ 3110a 

59,50 € 

Subgingivale Instrumentierung UPT, einwurzeliger Zahn 

GOZ 0090a

7,76 € 

GOZ 2000a

11,64 €

Subgingivale Instrumentierung UPT, mehrwurzeliger Zahn

GOZ 2197a

16,82 €

GOZ 2380a

20,70 €

Unser Praxistipp

Die Veröffentlichung der neuen Analogempfehlungen sollte zum Anlass genommen werden, hinterlegte Analogziffern und bestehende Leistungsketten im Praxisverwaltungssystem zu überprüfen. Gleichzeitig können die bisherigen Beschlüsse des Beratungsforums weiterhin als Orientierung für die Analogberechnung dienen. Praxen sollten daher prüfen, welche Empfehlung die erbrachte Leistung im Einzelfall am besten abbildet und die gewählte Analogposition nachvollziehbar dokumentieren. 

Unabhängig von der verwendeten Empfehlung gilt: Die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 GOZ müssen erfüllt sein. Die gewählte Analogleistung muss hinsichtlich Art, Kosten- und Zeitaufwand mit der tatsächlich erbrachten Leistung vergleichbar sein.

Frau mit blonden Haaren, Stephanie Gavolek
Dieser Artikel ist von

Stephanie Gavolek

Spezialistin Gebührenrecht bei BFS health finance GmbH

Noch Fragen?