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Katarakt-OP mit Premium-IOL: Neue Abrechnungsregeln ab Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich die Abrechnungsregeln für Kataraktoperationen mit Premium-Intraokularlinsen grundlegend. Eine bislang etablierte Möglichkeit zur Vergütung des zusätzlichen ärztlichen Aufwands entfällt. Welche Leistungen künftig als vollständig durch den EBM abgegolten gelten und welche Mehrkosten weiterhin gesondert berechnet werden können,
erfährst du hier.
29.06.2026
Bei Kataraktoperationen mit Implantation von Intraokularlinsen mit Zusatznutzen
(sog. Premium-IOL) konnte bislang der erhöhte ärztliche Aufwand im Rahmen einer Differenzabrechnung zwischen GOÄ und EBM geltend gemacht werden.
Diese Abrechnungsmöglichkeit entfällt mit Wirkung zum 1. Juli 2026.
Ab diesem Zeitpunkt gilt, dass:
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der operative Eingriff,
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der damit verbundene zusätzliche intraoperative Aufwand sowie
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die postoperative Überwachung und Nachbehandlung
vollständig durch die jeweiligen Gebührenordnungspositionen des EBM abgegolten sind.
Eine zusätzliche (Teil-)Privatliquidation dieser Leistungen ist nicht mehr zulässig.
Unberührt bleiben hingegen Mehrkosten, die unabhängig vom operativen Leistungskomplex entstehen. Hierzu zählen insbesondere Sachkosten, wie z. B. die Kosten für die Sonderlinse selbst. Diese sind weiterhin vom Versicherten zu tragen.
Der Beschluss folgt auf zwei zuvor gescheiterte Einigungsversuche zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zur Ausgestaltung der Mehrkostenregelung. Im erweiterten Bewertungsausschuss wurde die Position der KBV nicht übernommen.
Quelle:
KBV, EBM_2006-07-01_EBA_86_BeeG_Intraokularlinsen
Angelina Sparenberg und Stefanie Tischinger
Spezialistinnen Gebührenrecht bei BFS health finance GmbH
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