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KV-Factoring:
Eine wichtige Finanzierungs-option für Arztpraxen
18.05.2026
In Deutschland wird bei der Vergütung ärztlicher Behandlungen unterschieden zwischen Privatpatient:innen, die ihre Rechnungen direkt erhalten, und Kassenpatient:innen, deren Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erfolgt. Die Abrechnung für Kassenpatient:innen erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab ärztlicher Leistungen (EBM).
Die KVen in Deutschland, verteilt auf 17 regionale Bereiche, spielen eine zentrale Rolle bei der Vergütung ärztlicher Leistungen. Sie verhandeln jährlich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mit den Krankenkassen über Budget und Punktwerte. Die KVen prüfen die Abrechnung auf fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit und korrekte Leistungszuordnung. Sie stellen sicher, dass die Gelder entsprechend der erbrachten Leistungen an die Arztpraxen ausgezahlt werden.
Diese komplexen Abrechnungsprozesse führen jedoch oft zu langen Zahlungsfristen, die die Liquidität der Praxen beeinträchtigen.
Herausforderungen für Arztpraxen
Ärzt:innen stehen häufig vor folgenden Problemen:
Lange Zahlungsfristen: Praxen warten oft Wochen oder Monate auf Zahlungen der Krankenkassen, was die finanzielle Planung erschwert.
Hoher bürokratischer Aufwand: Die Abrechnung mit den KVen kann zeitaufwendig und komplex sein, wodurch zusätzliche personelle Ressourcen benötigt werden.
Vorteile von KV-Factoring
BFS health finance bietet KV-Factoring als Lösung für diese Herausforderungen an. Durch die Vorfinanzierung offener Forderungen erhalten Arztpraxen sofortige Liquidität. Die Vorteile sind:
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Schnelle Liquidität: Praxen können laufende Kosten decken, ohne auf die oft langen Zahlungsprozesse warten zu müssen.
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Individuelle Lösungen: BFS bietet maßgeschneiderte Konzepte, die auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Praxis abgestimmt sind.
Operativer Ablauf
Sobald die KV die Abtretung schriftlich bestätigt hat, kann die Zusammenarbeit beginnen. Die Arztpraxis muss folgende Unterlagen einreichen:
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Monatlicher Nachweis über Abrechnungen: Die Praxis muss einen Nachweis über die Höhe der Abrechnungen und Zahlungen der letzten Quartale liefern.
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Eingangsbestätigung der Abrechnungsübermittlung: Nach Einreichung der Abrechnung bei der KV muss eine Eingangsbestätigung vorgelegt werden.
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Kontoauszüge/Zahlungsavis der KVen: Diese Unterlagen sind erforderlich, um die Zahlungen der KV korrekt aufschlüsseln und verbuchen zu können.
KV-Factoring bietet Arztpraxen eine wirkungsvolle Möglichkeit, ihre finanzielle Stabilität zu sichern und gleichzeitig die Qualität ihrer Dienstleistungen aufrechtzuerhalten. Es lohnt sich, die Chancen des KV-Factorings zu prüfen und die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft zu schaffen.
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