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UV-GOÄ: Umfassende Überarbeitung zum 01. Juli 2026 geplant

Zum 01. Juli 2026 ist eine umfassende Überarbeitung der UV-GOÄ (Gebührenordnung der gesetzlichen Unfallversicherung) vorgesehen. Die Änderungen betreffen zentrale Strukturbereiche des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses und sind insbesondere für Leistungserbringende sowie Softwareanbieter von Bedeutung.

21.04.2026

Neustrukturierung der Grundleistungen (Abschnitt A)

Im Abschnitt A (Grundleistungen) wird die UV-GOÄ grundlegend neu strukturiert. Kernpunkte der Überarbeitung sind:
• eine Reduzierung der Gebührennummern durch Streichungen und Neubelegungen
• die Einführung neuer Gebührenpositionen
• eine verbesserte Systematik und Übersichtlichkeit
Ziel dieser Maßnahmen ist es, Abrechnungsstreitigkeiten zu reduzieren, die Abrechnung für Leistungserbringende zu vereinfachen und die automatisierte Rechnungsprüfung effizienter zu gestalten.

Neuer Unterabschnitt für arthroskopische Leistungen (Abschnitt L)

In Abschnitt L wird ein neuer Unterabschnitt XVII. Arthroskopie eingeführt. Dieser bildet den aktuellen medizinischen Stand ab und basiert auf einer Pauschalen- und Zuschlagssystematik.
Auch hier steht die Vereinfachung der Abrechnung, eine höhere Transparenz sowie eine bessere technische Umsetzbarkeit im Fokus.

Weitere Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ

Durch die Überarbeitung der genannten Abschnitte ergeben sich zusätzliche Verschiebungen und Anpassungen innerhalb der UV-GOÄ, die systembedingt erforderlich sind.
 
Die entsprechenden Inhalte sind hier abrufbar.

Gebührenanpassung zum 01. Juli 2026

Parallel zur strukturellen Überarbeitung ist zum 01.07.2026 eine Gebührenerhöhung um 5  % geplant.
Von dieser Anpassung ausgenommen sind:
• der gesamte Abschnitt B (Grundleistungen und allgemeine Leistungen)
• der neue Unterabschnitt XVII. Arthroskopie

Ein gemeinsames Bild von Angelina Sparenberg und Stefanie Tischinger
Dieser Artikel ist von

Angelina Sparenberg und Stefanie Tischinger

Spezialistinnen Gebührenrecht bei BFS health finance GmbH

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