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Die neuen IT-Sicherheitsrichtlinien

Externe BFS-Webapplikationen

Am 02. Februar 2021 ist die „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung“ – die sogenannte IT-Sicherheitsrichtlinie – in Kraft getreten. Bereits seit 01. April 2021 müssen die ersten Anforderungspunkte erfüllt sein, sonst fallen teils drastische Strafen an.

Der gemeinsame Richtlinien Entwurf von KBV und KZBV stellt bisweilen viele Vertragsärzte sowie –zahnärzte vor einige Herausforderungen. BFS health finance unterstützt Mandanten auch hier bestmöglich.

Sicherheit der BFS-Webapplikationen

Als Finanzdienstleister im Gesundheitswesen messen wir den Themen IT-Sicherheit sowie Schutz von personenbezogenen Daten seit je her einen enormen Stellenwert zu. Unseren Mandanten gewähren wir stets einen transparenten Einblick in unsere Datenschutzeinstellungen sowie die Verarbeitungsprozesse von personenbezogenen Daten in unserem Haus.

Von der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie eingeschlossen sind ebenfalls externe Webapplikationen, zu denen auch unsere Serviceportale oder Schnittstellen, wie das Factoring Cockpit oder rose4charly, gehören. Durch technische sowie organisatorische Maßnahmen und die Implementierung verschiedener Prozesse, können wir sowohl die entsprechende IT-Sicherheit als auch den lückenlosen Datenschutz in unseren Webapplikationen und –services gewährleisten.

Bescheinigungen für BFS-Mandanten

Alle extern erreichbaren Webapplikationen und –services, die in den Praxen unserer Mandanten zum Einsatz kommen, entsprechen im vollen Maße den neuen IT-Sicherheitsrichtlinien von KBV und KZBV. Um unseren Mandanten einen Nachweis über die Anwendung der erforderlichen Maßnahmen zu erleichtern und sie bei der Bewältigung der Anforderungsflut zu entlasten, stellen wir gerne entsprechende Bescheinigungen aus.

Weiterreichende Anforderungen

Als Finanzdienstleister unterliegen wir bestimmten Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anforderungsbereiche wie das IT-Risikomanagement oder der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, werden in regelmäßigen Abständen durch interne sowie externe Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Ebenso finden regelmäßig von uns beauftragte externe Prüfungen von IT- und Datenschutz statt, bei denen wir unter anderem durch den TÜV Rheinland im Bereich des Datenschutzes zertifiziert werden.

Noch Fragen?

Bei weiteren Fragen zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit bei BFS health finance helfen wir dir gerne weiter