Ein Foto von einem Unterarm, auf dem ein Allergietest in Form eine Pricktests gemacht wird.

Abrechnung

Der Frühling naht – und damit auch die Allergien!

Rechtssichere GOÄ-Abrechnung von Pricktests in der Praxis

Mit den ersten warmen Tagen beginnt für viele Patient:innen erneut die Leidenszeit: Pollenflug – allergische Beschwerden nehmen in den Praxen wieder deutlich zu. Um feststellen zu können, welche spezifischen Allergene die Symptome auslösen (z.B. Pollen, Tierhaare, Hausstaubmilben), gehört der Pricktest (Hautstichtest) zu den wichtigsten diagnostischen Verfahren bei Allergien
vom Soforttyp (Typ I).
Damit die Abrechnung korrekt und vollständig erfolgt, haben wir die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.

17.03.2026

Durchführung des Pricktests

Beim Pricktest werden standardisierte Allergenlösungen in kleinen Tropfen auf die Haut – meist an der Innenseite des Unterarms – aufgetragen. Anschließend wird die Haut mit einer Lanzette leicht angeritzt, sodass das Allergen in die obersten Hautschichten eindringen kann.
Nach einer Wartezeit von mindestens 10 Minuten erfolgt die Beurteilung:
· Positivreaktion: juckende Quaddelbildung
· Negativreaktion: keine Hautveränderung
Zur Qualitätssicherung werden stets eine Positiv- (Histaminlösung) und eine Negativkontrolle (allergenfreie Lösung) mitgetestet. Beide gelten abrechnungstechnisch als vollwertige Tests.

Abrechnung nach GOÄ: Nrn. 385–387

Wichtig: Es gilt die Mengenbegrenzung je Behandlungsfall.

Definition Behandlungsfall
Gemäß Allgemeinen Bestimmungen vor Abschnitt B 1 GOÄ:
„Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.“

Die relevanten GOÄ-Positionen im Überblick

Nr. 385 GOÄ – „Pricktest, je Test (1.–20. Test je Behandlungsfall)“
• abrechenbar bis zu 20x pro Behandlungsfall

Nr. 386 GOÄ – „Pricktest, je Test (21.–40. Test je Behandlungsfall)“
• abrechenbar bis zu 20x pro Behandlungsfall

Nr. 387 GOÄ – „Pricktest, je Test (41.–80. Test je Behandlungsfall)“
• abrechenbar bis zu 40x pro Behandlungsfall

Wichtig: Auch die Positiv- und Negativkontrollen zählen jeweils als ein Test.
Damit können insgesamt bis zu 80 Tests je Behandlungsfall berechnet werden.

Verbrauchsmaterialien: Nicht gesondert berechenbar

Die Kosten für Testlösungen, Lanzetten, Kanülen und weiteres Verbrauchsmaterial sind bereits durch die Leistungen abgegolten.
Dies ist in den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitt C V. – Impfungen und Testungen, Punkt 4 geregelt:
„Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 369 sind die Kosten abgegolten.“
Somit dürfen keine zusätzlichen Materialkosten in Rechnung gestellt werden.

Fazit

Der Pricktest ist ein etabliertes, sensibles Verfahren zur Diagnostik von Allergien des Soforttyps. Durch die klare Struktur der GOÄ-Nrn. 385–387 lässt sich die Leistung rechtssicher und vollständig abrechnen – sofern die Mengengrenzen je Behandlungsfall beachtet und Materialkosten nicht zusätzlich angesetzt werden.
Gerade im Frühling lohnt sich ein Blick auf die korrekte Abrechnung, da die Anzahl allergologischer Diagnostiken saisonal deutlich steigt.

Ein Foto von Angelina Sparenberg, auf dem sie freundlich lächelt.
Dieser Artikel ist von

Angelina Sparenberg

Spezialistin Gebührenrecht bei BFS health finance GmbH

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