Eine Ärztin lächelt ihre Patientin im Behandlungsraum an.

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Herbstzeit = Grippezeit: So rechnest du die Grippeimpfung nach GOÄ korrekt ab 

Mit dem Einzug des Herbstes beginnt auch die jährliche Grippesaison. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das nicht nur medizinische Vorsorge, sondern auch eine korrekte und wirtschaftlich sinnvolle Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dieser Artikel bietet dir einen Überblick über die aktuellen STIKO-Empfehlungen, die relevanten GOÄ-Ziffern und praxisnahe Tipps für deine Abrechnung. 

16.09.2025

GOÄ-Ziffern für die Abrechnung der Grippeimpfung 

Grippeimpfung wird als aktive Schutzimpfung abgerechnet. Je nach Applikationsform kommen folgende Ziffern zum Einsatz:

GOÄ-Ziffer 

Leistung 

Punktzahl 

Honorar (Faktor 2,3) 

Bemerkung 

375

Schutzimpfung (i.m./s.c.) inkl. Impfpass-Eintrag 

80

10,72 € 

Standard bei Grippeimpfung 

376

Schutzimpfung (oral) inkl. Beratung 

80

10,72 € 

z. B. bei Lebendimpfstoffen 

377

Zusatzinjektion bei Parallelimpfung 

50

6,70 € 

Nur bei zweiter Injektion 

378

Simultanimpfung (aktiv + passiv, z. B. Tetanus) 

120

16,09 € 

Nur bei medizinischer Indikation 

Praxisnahe Tipps zur Abrechnung 

1. Beratung abrechnen:
Die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung, auch telefonisch) kann neben Ziffer 375 abgerechnet werden – nicht jedoch bei Ziffer 376, da dort die Beratung bereits inkludiert ist. 

2. Mehrfachimpfungen: 
   – Erste Impfung: GOÄ 375 
   – Zweite Impfung (andere Substanz): GOÄ 377 
   – Bei Mehrfachimpfstoffen (z. B. MMR): nur GOÄ 375, da nur eine Injektion erfolgt. 

3. Untersuchung vor Impfung:
Bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Ausschluss akuter Erkrankung) können Ziffern 5–8 abgerechnet werden. 

4. Impfstoffkosten:
Impfstoffe gelten als Arzneimittel und können
nach §10 GOÄ zusätzlich abgerechnet werden – zum tatsächlichen Einkaufspreis. Bei Kosten über 25,56 € ist ein Beleg erforderlich. 

5. IGeL-Leistung:
Für gesetzlich Versicherte, wenn keine Kassenleistung vorliegt. IGeL-Vereinbarung schriftlich erforderlich. Abrechnung erfolgt nach GOÄ, inkl. Rechnung gemäß § 12 GOÄ. 

Fazit 
Die Grippeimpfung ist nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich relevant. Mit korrekter Anwendung der GOÄ-Ziffern und Berücksichtigung der STIKO-Empfehlungen kannst du deine Leistungen effizient und rechtssicher abrechnen. Nutze die Herbstzeit, um deine Patientinnen und Patienten zu schützen – und deine Praxis optimal aufzustellen.

Dieser Artikel ist von

Angelina Sparenberg und Stefanie Tischinger

Spezialistinnen Gebührenrecht bei BFS Health Finance GmbH

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