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Herbstzeit = Grippezeit: So rechnest du die Grippeimpfung nach GOÄ korrekt ab
Mit dem Einzug des Herbstes beginnt auch die jährliche Grippesaison. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet das nicht nur medizinische Vorsorge, sondern auch eine korrekte und wirtschaftlich sinnvolle Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dieser Artikel bietet dir einen Überblick über die aktuellen STIKO-Empfehlungen, die relevanten GOÄ-Ziffern und praxisnahe Tipps für deine Abrechnung.
16.09.2025
GOÄ-Ziffern für die Abrechnung der Grippeimpfung
Grippeimpfung wird als aktive Schutzimpfung abgerechnet. Je nach Applikationsform kommen folgende Ziffern zum Einsatz:
Praxisnahe Tipps zur Abrechnung
1. Beratung abrechnen:
Die GOÄ-Ziffer 1 (Beratung, auch telefonisch) kann neben Ziffer 375 abgerechnet werden – nicht jedoch bei Ziffer 376, da dort die Beratung bereits inkludiert ist.
2. Mehrfachimpfungen:
– Erste Impfung: GOÄ 375
– Zweite Impfung (andere Substanz): GOÄ 377
– Bei Mehrfachimpfstoffen (z. B. MMR): nur GOÄ 375, da nur eine Injektion erfolgt.
3. Untersuchung vor Impfung:
Bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Ausschluss akuter Erkrankung) können Ziffern 5–8 abgerechnet werden.
4. Impfstoffkosten:
Impfstoffe gelten als Arzneimittel und können
nach §10 GOÄ zusätzlich abgerechnet werden – zum tatsächlichen Einkaufspreis. Bei Kosten über 25,56 € ist ein Beleg erforderlich.
5. IGeL-Leistung:
Für gesetzlich Versicherte, wenn keine Kassenleistung vorliegt. IGeL-Vereinbarung schriftlich erforderlich. Abrechnung erfolgt nach GOÄ, inkl. Rechnung gemäß § 12 GOÄ.
Fazit
Die Grippeimpfung ist nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich relevant. Mit korrekter Anwendung der GOÄ-Ziffern und Berücksichtigung der STIKO-Empfehlungen kannst du deine Leistungen effizient und rechtssicher abrechnen. Nutze die Herbstzeit, um deine Patientinnen und Patienten zu schützen – und deine Praxis optimal aufzustellen.
Angelina Sparenberg und Stefanie Tischinger
Spezialistinnen Gebührenrecht bei BFS Health Finance GmbH