Digitalisierung

KBV-Zertifizierung des BFS Online-Service für Mandant:innen

22. Juni 2022

Mit Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) zum 01. Juli 2021 und dem Änderungsantrag nach § 295d SGB V musste sich BFS health finance erstmalig als Abrechnungsdienstleister von integrierten Versorgungsverträgen nach § 140a SGB V durch die KBV zertifizieren lassen. Der gesetzliche Auftrag zur Zertifizierung musste dabei bis spätestens zum 31. Juli 2022 erfolgen.

Die Notwendigkeit der Zertifizierung erfolgte vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die Zertifizierung selbst wurde durch die KBV, analog der Zertifizierungen von Praxis-Software-Systemen oder Krankenhaus-Informations-Systemen (KIS), durchgeführt. BFS hat nach Sichtung des Anforderungskatalogs die notwendigen IT-technischen Anpassungen im Online-Mandantenportal vorbereitet und die Zertifizierung erfolgreich am 22. April 2022 durch die KBV erhalten. Die damit verbundenen Änderungen stehen bereits seit Mitte Mai vollumfänglich zur Verfügung.

Die minimalen Änderungen innerhalb der Erfassungsmaske unterstützen die Kodierung bestmöglich und verbessern die selektivvertragliche Abrechnungsqualität. Die Diagnoseerfassung ist demnach nun mit weiteren Hinweisen wie dem Diagnosethesaurus und diagnosebezogenen Verschlüsselungsanleitungen versehen. Die vertragsspezifische Erfassung hingegen hat sich nicht geändert, sodass dies zu keinen Mehraufwänden bei der Abrechnung führt.

Das Ziel, den bürokratischen Aufwand bei der Erstellung selektivvertraglicher Abrechnungen so gering wie möglich zu halten, stand auch bei diesem Projekt stets im Fokus. Das bisher positive Feedback zu den Änderungen unterstreicht unsere strategische Ausrichtung und die damit verbundene stetige Anpassung an gesetzliche und aktuelle Begebenheiten.

Haben Sie noch Anmerkungen zu den Aktualisierungen oder allgemeine Fragen zur selektivvertraglichen Abrechnungen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch.

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