
Abrechnung
Neue Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
Eine weitere Überraschung zum Jahresende: Gebührenrechtliche Sicherheit bei der Privatliquidation von PAR-Leistungen gemäß S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ durch neue Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen.
Die Vertreter von Bundeszahnärztekammer, Beihilfe und Privater Krankenversicherung haben den Beschlusskatalog um die Beschlüsse 54 bis 59 zu folgenden Leistungen ergänzt:
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Nr. 54 Gingival- und/oder Parodontalindex im Rahmen der UPT: Wird dieser mehr als zweimal pro Jahr erbracht, ist die Leistung GOZ 4005 zusätzlich zweimal analog berechnungsfähig
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Nr. 55 Subgingivale Instrumentierung (AIT) in der 2. Therapiestufe: Die AIT enthält eine Weichgewebskürettage, die in den Leistungen GOZ 4070 und 4075 nicht beschrieben ist. Die Vertreter des Beratungsforums empfehlen für die „Subgingivale Instrumentierung – PAR (AIT)“ bei einwurzeligen Zähnen die GOZ 3010a und bei mehrwurzeligen Zähnen die GOZ 4138a. Bei in Anführungszeichen gesetzte Text ist als Leistungsbeschreibung zwingend auf der Rechnung anzugeben.
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Nr. 56 Subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen im Rahmen der UPT: Die subgingivale Instrumentierung bei Resttaschen im Rahmen der UPT ist in der GOZ nicht beschrieben, weshalb für die Berechnung bei einwurzeligen Zähnen die GOZ 0090a und bei mehrwurzeligen Zähne die GOZ 2197a mit dem Rechnungstext „Subgingivale Instrumentierung – UPT“ vom Beratungsforum empfohlen wird.
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Nr. 57 PAR-Diagnostik, Staging und Grading, Dokumentation: Für die Berechnung der parodontalen Diagnostik einschließlich Grading und Staging inklusive Dokumentation auf einem wissenschafltich anerkanntem Formblatt ist die GOZ 8000a mit dem Rechnungstext „PAR-Diagnostik, Staging/Grading, Dokumantation“ berechnungsfähig. Die Ausfertigung des Formblatts für den Zahlungspflichtigen kann zusätzlich berechnet werden. Hierfür ist die GOZ 4030a und dem Rechnungstext „Ausfertigung PAR-Formblatt“ von den Vertretern des Beratungsforums als angemessen betrachtet worden.
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Nr. 58 Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) zum personalisierten Behandlungsplan: Zweimal je Parodontitis-Behandlungsstrecke ist die GOZ 2110a „Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)“ für die Aufklärung berechnungsfähig über die
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Diagnose,
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Gründe der Erkrankung,
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Risikofaktoren,
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Therapiealternativen,
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Option, die Behandlung nicht durchzuführen und
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Erläuterung des personalisierten Therapieplanes.
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Nr. 59 Befundevaluation (BEV): Je nach Schweregrad ist de parodontologische Reevaluation bis zu dreimal innerhalb eines Jahres nach GOZ 5070a mit dem Rechnungstext „Befundevaluation – PAR“ berechnungsfähig, Die GOZ 4000 und die GOZ 4005 inkl. GOZ 4005a sowie weitere Beratungsleistungen sind daneben nicht berechnungsfähig.
Die Beschlüsse findest du auf der Homepage der Bundeszahnärztekammer.

Janine Schubert
Director Gebührenordnung, Erstattungsservice Zahnärzte