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Zahnärztliche
Früherkennungs-
untersuchungen im
Kinderuntersuchungsheft
Änderungen ab 01.01.2026
27.11.2025
Ab dem 01. Januar 2026 werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen offiziell in das gelbe Kinderuntersuchungsheft aufgenommen. Diese Neuerung wurde am 15. Mai 2025 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossen und stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Mundgesundheit von Kindern dar.
Was ändert sich?
Bis zum 31.12.2025 gelten die bekannten BEMA-Ziffern FU1a–c und FU2. Ab 2026 werden diese durch die neuen Ziffern Z1 bis Z6 ersetzt. Damit wird die Früherkennung deutlich erweitert: Statt bisher vier Untersuchungen sind künftig sechs Untersuchungen vorgesehen.
Bezeichnungen bis 31.12.2025:
Bezeichnungen ab 01.01.2026:
Die Abrechnung erfolgt weiterhin über den BEMA, jedoch mit den neuen Ziffern Z1–Z6. Jede Ziffer ist einmalig im definierten Alterszeitraum abrechenbar.
Die Bema-Ziffern umfassen folgende Leistungen:
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Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund und Kiefererkrankungen einschließlich Beratung (Inspektion der Mundhöhle).
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Einschätzung des Kariesrisikos beim Kind.
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Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Betreuungspersonen mit dem Ziel der Keimzahlsenkung beim Kind durch verringerten Konsum zuckerhaltiger Speisen und Getränke sowie verbesserte Mundhygiene.
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Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel zur Schmelzhärtung (fluoridiertes Speisesalz, Zahnpasta u.Ä.) und gegebenenfalls die Abgabe oder Verordnung von Fluoridtabletten.
Wichtige Hinweise:
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Abrechnung: Die Leistungen sind vertragszahnärztliche Leistungen und werden über die KZV abgerechnet.
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Eine private zusätzliche Vereinbarung ist nicht zulässig.
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Kein zusätzlicher Aufwand abrechenbar. Das Ausfüllen des Kinderuntersuchungsheftes ist Bestandteil der Untersuchungs- und Beratungsleistung.
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Die bisherigen FU-Ziffern dürfen ab 01.01.2026 nicht mehr verwendet werden.
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Softwareupdate: Sicherstellen, dass die Praxissoftware die neuen Ziffern rechtzeitig enthält.
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Terminplanung: Eltern frühzeitig über die neuen Termine und Zeitfenster informieren
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Dokumentation: Befunde sorgfältig ins Kinderuntersuchungsheft eintragen – dies wird künftig ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge. Bereits vorhandene Untersuchungshefte können durch Einlegeblätter ergänzt werden.
Es ist angedacht, dass Kinderuntersuchungsheft zukünftig ebenfalls zu digitalisieren (MIO – medizinisches Informationsobjekt) und zum Bestandteil der elektronischen Patientenakte zu machen. Hierzu sind die jeweiligen Gremien bereits im Austausch.
Fazit:
Die Aufnahme der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in das Kinderuntersuchungsheft stellt eine konsequente Weiterentwicklung präventiver Maßnahmen dar. Durch die verbindliche Dokumentation im Heft wird die interdisziplinäre Kommunikation zwischen Zahnärzt:innen und Kinderärzt:innen gestärkt. Für die Praxis bedeutet dies eine Anpassung der organisatorischen Abläufe sowie der Abrechnungsprozesse. Die neuen BEMA-Ziffern Z1–Z6 schaffen eine klare Struktur für die Früherkennung im definierten Altersintervall und unterstreichen die Bedeutung einer frühzeitigen Kariesprävention.