
Abrechnung
Zeckenentfernung GOÄ Ziffer: Wie rechne ich korrekt ab?
Mit dem Einzug des Frühlings und dem nahenden Sommer genießen wir die warmen Temperaturen – doch leider bedeutet dies auch, dass die Zecken wieder aktiv werden.
Wir zeigen dir, wie du die Zeckenentfernung korrekt abrechnest und welche GOÄ-Ziffern dabei zum Einsatz kommen.
19. Mai 2025
Die Abrechnung einer Zeckenentfernung hängt von den erforderlichen Leistungen ab. In der Regel umfasst dies eine Beratung, eine Untersuchung sowie die Entfernung der Zecke. Gegebenenfalls sind auch eine Blutentnahme und eine Schutzimpfung notwendig.
Für eine einfache Beratung und Untersuchung können die Gebührennummern 1 (Beratung) und 5 (symptombezogene Untersuchung) in Rechnung gestellt werden.
Lässt sich die Zecke problemlos mit einer Pinzette oder Zeckenzange entfernen, kann die Nr. 2007 GOÄ im Analogansatz abgerechnet werden.
Gestaltet sich die Zeckenentfernung jedoch komplizierter, kommt die Nr. 2009 GOÄ (Entfernung eines unter der Haut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers) zur Anwendung, die für die instrumentelle Entfernung, beispielsweise mit einem Skalpell, abgerechnet werden kann. Sollte eine Lokalanästhesie erforderlich sein, denken Sie bitte an die Nr. 490 GOÄ (Infiltrationsanästhesie).
Eine eventuell notwendige Impfung kann mit der Nr. 375 GOÄ abgerechnet werden.
Ein erhöhter Faktor kann bei allen abrechnungsfähigen Gebührenpositionen in Betracht gezogen werden, insbesondere wenn eine erhöhte Angst vor der Zeckenentfernung oder Schwierigkeiten bei der Entfernung bestehen.
Tipp:
Auslagen gemäß § 10 GOÄ können ebenfalls in Rechnung gestellt werden!

Angelina Sparenberg
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