Miriam Leifert auf grauem Hintergrund mit der Überschrift "Wusstet ihr?"

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Hinweise zum Abschluss einer Behandlung außerhalb des Basistarifs/Standardtarifs

24. Juni 2025

Im Downloadbereich unter den Hinweisen kannst du dir alle Informationen inkl. Musterformular herunterladen.

1. Form der Vereinbarung:

Es existiert keine explizite Regelung zur Loslösung vom Basistarif, aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir nachfolgend aufgeführtes Vorgehen.

Der Abschluss der Vereinbarung richtet sich nach § 75 Abs. 3 a bis c Satz 2 SGB V.

2. Voraussetzungen:

    • Patient:innen wählen eine Behandlung, welche über das Maß des Basistarifs hinausgeht.

    • Zwischen Zahnärzt:in und Patient:in oder zwischen Zahnärzt:in und Zahlungspflichtigen muss eine individuelle Absprache getroffen werden.

    • Dabei muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt sicherstellen, dass für ihre / seine Vertragspartner:innen der Umfang der Abweichung vom Basistarif inhaltlich eindeutig erkennbar ist.

    • Erfolgt darüber hinaus auch eine Abweichung vom Gebührensatz des Basistarifs, kann zusätzlich eine abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ mit den Patient:innen getroffen werden.        

    • Eine Delegation des Abschlusses der Vereinbarung an Mitarbeiter:innen ist nicht zulässig.

    • Die Vereinbarung muss vor der Leistungserbringung getroffen werden.

3. Inhalt:

    • Leistungen, die Gegenstand der Vereinbarung sind, müssen im Einzelnen mit der Gebührennummer und der Bezeichnung nach dem Gebührenverzeichnis angegeben werden.

    • Ebenso sind der Steigerungsfaktor sowie der sich aus der Steigerung ergebende Endbetrag gegenüber den Patient:innen auszuweisen.

    • Die Vereinbarung soll zudem den Hinweis enthalten, dass die Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.

    • Den Zahlungspflichtigen soll ein Exemplar der Vereinbarung ausgehändigt werden.

Hinweise zum Abschluss einer Behandlung außerhalb des Basistarifs/Standardtarifs:

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