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Hinweise zum Abschluss einer Behandlung außerhalb des Basistarifs/Standardtarifs
24. Juni 2025
Im Downloadbereich unter den Hinweisen kannst du dir alle Informationen inkl. Musterformular herunterladen.
1. Form der Vereinbarung:
Es existiert keine explizite Regelung zur Loslösung vom Basistarif, aus Gründen der Rechtssicherheit empfehlen wir nachfolgend aufgeführtes Vorgehen.
Der Abschluss der Vereinbarung richtet sich nach § 75 Abs. 3 a bis c Satz 2 SGB V.
2. Voraussetzungen:
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Patient:innen wählen eine Behandlung, welche über das Maß des Basistarifs hinausgeht.
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Zwischen Zahnärzt:in und Patient:in oder zwischen Zahnärzt:in und Zahlungspflichtigen muss eine individuelle Absprache getroffen werden.
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Dabei muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt sicherstellen, dass für ihre / seine Vertragspartner:innen der Umfang der Abweichung vom Basistarif inhaltlich eindeutig erkennbar ist.
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Erfolgt darüber hinaus auch eine Abweichung vom Gebührensatz des Basistarifs, kann zusätzlich eine abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 GOZ mit den Patient:innen getroffen werden.
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Eine Delegation des Abschlusses der Vereinbarung an Mitarbeiter:innen ist nicht zulässig.
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Die Vereinbarung muss vor der Leistungserbringung getroffen werden.
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3. Inhalt:
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Leistungen, die Gegenstand der Vereinbarung sind, müssen im Einzelnen mit der Gebührennummer und der Bezeichnung nach dem Gebührenverzeichnis angegeben werden.
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Ebenso sind der Steigerungsfaktor sowie der sich aus der Steigerung ergebende Endbetrag gegenüber den Patient:innen auszuweisen.
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Die Vereinbarung soll zudem den Hinweis enthalten, dass die Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist.
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Den Zahlungspflichtigen soll ein Exemplar der Vereinbarung ausgehändigt werden.
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