Miriam Leifert auf grauem Hintergrund mit der Überschrift "Wusstet ihr?"

Artikel

Hinweise zum Abschluss einer Privatvereinbarung

20. Mai 2025

Im Downloadbereich unter den Hinweisen kannst du dir alle Informationen inkl. Musterformular herunterladen.

1. Form:

Der Abschluss von Privatvereinbarungen richtet sich nach § 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag Zahnärzte.

2. Voraussetzungen:

    • Die Leistung geht über das Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung hinaus (z. B. Keramikvollverblendungen im Seitenzahnbereich).

    • Die Patient:innen wählen eine Leistung, welche auf ihren ausdrücklichen Wunsch hin erbracht wird und / oder für die keine medizinische Notwendigkeit besteht (z. B. Auswechseln einer intakten Füllung).
      In diesem Zusammenhang ist ein zusätzliches Formular gemäß § 2 Abs. 3 erforderlich!

    • Die Leistung ist nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten (z. B. GOZ 2400: Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals).

    • Die Zahnärztin oder der Zahnarzt muss die Patient:innen darauf hinweisen, dass sie als gesetzlich Versicherte das Recht haben, nach den Bedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt zu werden.

    • Die Privatvereinbarung muss vor der Leistungserbringung getroffen werden.

    • Die Zahnärztin oder der Zahnarzt hat darüber hinaus die Pflicht, die Patient:innen über Vor- und Nachteile sowie Alternativen der geplanten Behandlung aufzuklären.

    • Zwischen Zahnärzt:in und Patient:in oder zwischen Zahnärzt:in und Zahlungspflichtigen muss eine individuelle Absprache getroffen werden.
      Dabei muss die Zahnärztin oder der Zahnarzt sicherstellen, dass für die Vertragspartner:innen Art, Umfang, Durchführung und Kosten der Behandlung verständlich sind.

    • Eine Delegation des Abschlusses der Privatvereinbarung an Mitarbeiter:innen ist nicht zulässig.

    • Die Privatvereinbarung muss schriftlich getroffen werden.

3. Inhalt:

    • Leistungen, die Gegenstand der Privatvereinbarung sind, sollten zum besseren Verständnis für die Patient:innen im Einzelnen mit der Gebührennummer und der Bezeichnung nach dem Gebührenverzeichnis sowie der entsprechenden Vergütung angegeben werden, bzw. in einem beigefügten Heil- und Kostenplan aufgeführt werden.

    • Die Vereinbarung sollte zudem den Hinweis enthalten, dass sich die gesetzliche Krankenversicherung aller Voraussicht nach nicht an den Kosten beteiligen wird.

    • Der / dem Zahlungspflichtigen muss ein Exemplar der Vereinbarung ausgehändigt werden.

4. Ausschluss:

In bestimmten Fällen ist der Abschluss einer Privatvereinbarung ausgeschlossen (§ 8 Abs. 7 Bundesmantelvertrag Zahnärzte). Dies ist der Fall:

    • Wenn ein Sachleistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. In diesem Fall ist das Formular zum Abschluss von Mehrkostenvereinbarungen nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V ausreichend.

Hinweise zum Abschluss einer Privatvereinbarung

Noch Fragen?