Arzt, der vor einem Laptop sitzt und etwas in einen Taschenrechner eingibt. In seiner anderen Hand hält er ein Smartphone.

Abrechnung

KV-Abrechnung optimieren:
Strategien zur Steigerung des Praxishonorars

Die Ankunft des Honorarbescheids der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist für viele Praxisinhaber ein Moment der Unsicherheit. Die detaillierten Abrechnungen sind häufig länger als jeder Einkommenssteuerbescheid und werfen Fragen auf: Warum erhalte ich so wenig ausgezahlt? Ist die Abrechnung korrekt? Und vor allem: Wie kann ich den Auszahlungsbetrag steigern? Um diese Fragen zu beantworten und das volle Potenzial der KV-Abrechnung auszuschöpfen, bedarf es eines gezielten und systematischen Ansatzes. Daher gilt es, die Grundlagen und die Strategien zur Optimierung der Abrechnung näher zu betrachten.

16. Mai 2025

Die Krankenkassen zahlen an die KVen für die vertragsärztliche Versorgung der gesetzlich Versicherten eine sogenannte Gesamtvergütung. Diese Gesamtvergütung dient als Ausgabenobergrenze und soll die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten innerhalb einer KV-Region finanzieren. Die KVen verteilen die regionale Gesamtvergütung an die teilnehmenden Ärzte und andere Leistungserbringer, wie Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren. Die Gesamtvergütung wird in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen die extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV), die Leistungen, die keiner Regulierung unterliegen und zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung vergütet werden, wie z. B. ambulante Operationen und Präventionsleistungen. Zum anderen die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV). Hier wird die Mehrzahl der Leistungen über die MGV finanziert, welche einer Mengensteuerung unterliegt. Diese Regelungen sind in den Honorarverteilungsmaßstäben (HVM) der KVen festgelegt und sollen eine übermäßige Ausdehnung des ärztlichen Tätigkeitumfangs verhindern.

Strategien zur wirtschaftlicheren Abrechnung

1. Honorarbescheid regelmäßig prüfen
Prüfen Sie nach Eingang des Honorarbescheids regelmäßig die Abbildung aller Ärzte und deren Zulassungsumfänge. Stellen Sie sicher, dass alle Abrechnungen korrekt sind und keine Fehler vorliegen.

2. Extrabudgetäre Leistungen erweitern
Sollte der Anteil der extrabudgetären Leistungen gering sein, prüfen Sie Möglichkeiten zur Erweiterung dieses Bereichs.
Extrabudgetäre Leistungen, wie TSVGLeistungen, werden voll vergütet und unterliegen keiner Mengenbegrenzung. Auch gesonderte Verträge mit besonderen Kostenträgern (z. B. Sozialämter, Asylstellen, Bundeswehr) können vorteilhaft sein. In der Regel erfolgt die Vergütung zu den festen EBM-Preisen ohne Mengenbegrenzung und erfordert zum Teil gesonderte Nachweispflichten.

3. Mit der Fachgruppe vergleichen
Nutzen Sie die Honorarberichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), um Ihre Praxis mit Ihrer Fachgruppe zu vergleichen. Dies hilft Ihnen, Ihre Position zu bewerten und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.

4. Mengensteuerung und Budgetierung
Achten Sie darauf, wie viele Ihrer Fälle der Mengensteuerung unterliegen und vergleichen Sie diese mit Ihrer Fachgruppe. Prüfen Sie Über- oder Unterschreitungen der Budgetierung. Wird die Honorarobergrenze unterschritten werden zwar die Leistungen mit dem vollen Euro-Volumen vergütet, es gibt aber ein Potenzial zur Steigerung der Leistungen. Wird sie überschritten und sind die Fallzahlen geringer als bei Ihrer Fachgruppe, kann das Gesamtvolumen ggf. durch Erhöhung der Fallzahl oder des Qualifikationsgebundenen Zusatzvolumens (QZV) erhöht werden.

5. Abrechnung optimieren
Prüfen Sie, ob alle abgerechneten Fälle korrekt sind oder ob es ggf. nicht plausible Fälle ohne Grundpauschale gibt. Insbesondere bei Verwaltungskomplexen und Konsultationspauschalen besteht häufig das Potenzial, stattdessen eine Grund-/Versichertenpauschale abzurechnen, sofern ein persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt vorliegt.

6. QZV-fähige Leistungen
Prüfen Sie, ob Sie einige der QZV-fähigen Leistungen in Ihrer KV bereits durchführen und abrechnen können. Vielleicht entscheiden Sie sich auch weitere QZVfähige Leistungen in Zukunft anzubieten. Achten Sie darauf, alle nötigen Anträge hierfür bei Ihrer KV zu stellen. Fallzuwachsbegrenzungen und Kooperationszuschläge Beachten Sie die Fallzuwachsbegrenzungen und prüfen Sie in Gemeinschaftspraxen die korrekte Ansetzung der Kooperationszuschläge. Fehler hierbei können zu erheblichen Honorarnachteilen führen.

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Vergleichen Sie die Häufigkeiten Ihrer abgerechneten Leistungen mit der Fachgruppe. Hohe Abweichungen könnten zu einer Wirtschaftlichkeitsprüfung führen. Bereiten Sie sich proaktiv auf mögliche Nachfragen vor oder sprechen Sie bei Besonderheiten in Ihrem Leistungsspektrum Ihre KV an.

TSVG-Fälle

Für bestimmte Fachgruppen, wie z. B. Hausärzte, Nervenärzte, Orthopäden und andere, ist es wichtig, die TSVG-Fälle der offenen Sprechstunde und die Zuschläge optimal zu nutzen. Planen Sie beispielsweise mithilfe moderner Kalendertools feste Zeiten für diese Sprechstunden ein, um den vollen extrabudgetären Vergütungsanteil auszuschöpfen.

Fazit

Die KV-Abrechnung bietet zahlreiche Potenziale zur Steigerung des Praxishonorars. Durch eine systematische Analyse und gezielte Optimierung der Abrechnung können Praxisinhaber ihre wirtschaftliche Situation nachhaltig verbessern. Regelmäßige Überprüfungen, Vergleiche mit der Fachgruppe und die Ausnutzung extrabudgetärer Leistungen sind dabei entscheidende Schritte. Nutzen Sie diese Strategien, um das volle Potenzial Ihrer Praxis auszuschöpfen und wirtschaftlich erfolgreicher zu arbeiten.

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