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Politik und Recht

CCD2: Was die neuen Regelungen für Teilzahlungen in der Praxis bedeuten

Ab dem 20. November 2026 gelten gesetzliche Anforderungen durch die europäische Verbraucherkreditrichtlinie CCD2. Damit verändern sich auch die Rahmenbedingungen für Teilzahlungen. Was steckt hinter der neuen Richtlinie? Was bedeutet sie für Praxen? Und bleiben individuelle Teilzahlungen über BFS weiterhin möglich? Wir geben einen Überblick. 

22.10.2026

Warum gibt es mit CCD2 neue Regelungen?

Im Video ordnen Marc Pudig (Compliance Lead, BFS) und Jan Becker (Projektleiter CCD2, BFS) gemeinsam mit Jessica Hanneken (VP Investment & Strategy Management und Mitglied der Geschäftsleitung, BFS) ein, was es mit der neuen europäischen Verbraucherkreditrichtlinie CCD2 auf sich hat und was das für Praxen und das Thema Teilzahlungen bedeutet.

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Die erste europäische Verbraucherkreditrichtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Seitdem haben sich Märkte, Prozesse und Verkaufsstrecken deutlich weiterentwickelt. Vor allem digitale Kauf- und Bezahlprozesse sind heute ein selbstverständlicher Bestandteil des Alltags.

Ein Beispiel kennen viele aus dem Online-Shopping: Beim Bezahlen wird direkt angeboten, den Kauf erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in mehreren Raten zu begleichen. Mit wenigen Klicks sind sowohl der Kauf als auch die dazugehörige Zahlungslösung abgeschlossen.

Was für Verbraucher:innen bequem ist, kann jedoch auch dazu führen, dass leichter mehrere Zahlungsverpflichtungen parallel entstehen und der Überblick darüber schwieriger wird. Der europäische Gesetzgeber sieht dadurch die Gefahr einer übermäßigen Überschuldung. Die CCD2 soll den Verbraucherschutz deshalb an die veränderten Marktbedingungen anpassen und auch kostenlose Ratenzahlungen stärker berücksichtigen.

Bei Teilzahlungen kommt es auf den Zeitpunkt an

Für BFS und die Praxen ist eine Unterscheidung besonders wichtig: Zu welchem Zeitpunkt wird eine Teilzahlung angeboten?

Wird eine Teilzahlung bereits im Zusammenhang mit einer Behandlung für Verkaufszwecke eingesetzt, handelt es sich um eine andere Ausgangssituation als bei einer nachgelagerten Teilzahlung. 

Bei einer nachgelagerten Teilzahlung wurde die Behandlung bereits durchgeführt und die Rechnung gestellt. Erst danach entsteht bei der zahlungspflichtigen Person der Bedarf, eine Teilzahlung anzufragen. 

Der Zeitpunkt des Angebots ist daher entscheidend dafür, welche gesetzlichen Anforderungen gelten.

Was bedeutet das für die Teilzahlung bei BFS?

Die wichtigste Botschaft für Praxen lautet: Auch zukünftig bleibt die generelle Möglichkeit einer individuellen, kostenfreien Teilzahlung nach Erhalt der Rechnung bestehen. 

An den bewährten Abläufen in der Praxis ändert sich wenig bis gar nichts:

1. Die Behandlung wird durchgeführt. 
2. Die Rechnung wird gestellt. 
3. Nach Erhalt der Rechnung kann sich die Patient:in oder eine andere zahlungspflichtige Person an BFS wenden. 
4. BFS prüft die individuelle Situation und sucht gemeinsam mit der zahlungspflichtigen Person nach einer passenden Zahlungslösung.

Für die Praxis entsteht dabei kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Prüfung und Abstimmung erfolgen ausschließlich zwischen BFS und der zahlungspflichtigen Person. Da hierfür unterschiedliche Informationen erhoben werden, kann der Prüfprozess individuell ausfallen.

Was ist bei der Kommunikation über Teilzahlungen wichtig?

Teilzahlungen bleiben grundsätzlich möglich. Mit der CCD2 verändern sich jedoch die Anforderungen, die mit ihrem Angebot und ihrer Bewerbung verbunden sind.

Für Praxen ist deshalb insbesondere wichtig, das Thema Teilzahlung nicht als Werbe- oder Verkaufsargument im Rahmen einer Behandlung zu nutzen.

BFS prüft vor diesem Hintergrund die bestehenden Prozesse, Vereinbarungen und Kommunikationsmittel rund um das Thema Teilzahlung und passt sie dort an, wo es die gesetzlichen Anforderungen erfordern. Dabei geht es vor allem darum, die unterschiedlichen Situationen klar voneinander zu trennen und den Praxen die dazu passenden Materialien zur Verfügung zu stellen. 

Praxen sollten deshalb die neuen Werbe- und Informationsmaterialien von BFS einsetzen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, welche Informationen zur Teilzahlung auf der eigenen Website oder über Social Media verbreitet werden.

Die drei wichtigsten Punkte zur CCD2

Was sollten Praxen also mitnehmen?

1. Die CCD2 soll einen hohen Verbraucherschutz sicherstellen. 
Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur BFS, sondern den gesamten Markt. 

2. Individuelle, kostenfreie Teilzahlungen bleiben nach Rechnungserhalt möglich 
Nach Erhalt der Rechnung kann sich die zahlungspflichtige Person bei Bedarf weiterhin an BFS wenden. Anschließend wird eine individuelle Zahlungslösung geprüft. 

3. Es soll kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand in den Praxen entstehen. 
Die Prüfung und Abstimmung übernimmt BFS direkt mit der zahlungspflichtigen Person. Voraussetzung ist, dass Praxen die neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigen. Dazu gehört, die neuen Werbe- und Informationsmaterialien von BFS einzusetzen und die eigenen Informationen auf der Website sowie in den sozialen Medien zu überprüfen.

Fragen zur CCD2?

Wer noch Fragen zu den neuen gesetzlichen Anforderungen und ihrer Bedeutung für den Praxisalltag hat, kann sich direkt an das CCD2-Team von BFS wenden:  ccd2@meinebfs.de

Zusätzlich bietet BFS zwei Online-Events mit dem Fachanwalt für Medizinrecht Jens Pätzold an. Dort werden die Auswirkungen der CCD2 näher eingeordnet und Fragen zu den neuen Anforderungen beantwortet. 

Die wichtigste Botschaft: Individuelle, kostenfreie Teilzahlungen bleiben auch nach dem 20. November 2026 nach Rechnungserhalt möglich. Entscheidend ist insbesondere, zu welchem Zeitpunkt eine Teilzahlung angeboten wird und wie Praxen das Thema kommunizieren.

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