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GOÄneu: Wir behalten die Entwicklungen im Blick
Die Diskussion um eine mögliche Neugestaltung der GOÄ wird intensiv geführt. Derzeit liegen jedoch noch keine abschließend feststehenden Regelungen vor. Wir verfolgen die Entwicklungen laufend, bewerten neue Erkenntnisse fachlich und informieren
sobald belastbare und rechtssichere Informationen verfügbar sind.
24.07.2026
Die Diskussionen rund um eine mögliche Reform der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) gewinnen zunehmend an Bedeutung. Aktuell wird in Fachkreisen intensiv über zukünftige Änderungen gesprochen und verschiedene Szenarien werden betrachtet. Gleichzeitig zeigt die laufende fachliche Auseinandersetzung mit der GOÄ, dass sich das Thema weiterhin in Bewegung befindet.
Für Arzt- und Zahnarztpraxen stellt sich dabei verständlicherweise die Frage, welche Auswirkungen mögliche Änderungen künftig auf die Abrechnung haben könnten. Gegenwärtig liegt noch kein von der Bundesregierung beschlossener Regelungsentwurf für eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzt:innen (GOÄ) vor. Damit fehlt bislang die rechtlich verbindliche Grundlage, auf deren Basis belastbare Handlungsempfehlungen oder konkrete Umsetzungsplanungen abgeleitet werden könnten. Nach den derzeit öffentlich bekannten Informationen befindet sich das Vorhaben weiterhin im politischen Abstimmungsprozess.
Zwar hat das Bundesministerium für Gesundheit angekündigt, im Jahr 2026 einen Regelungsentwurf vorzulegen, veröffentlicht wurde ein entsprechender Entwurf bislang jedoch nicht. Vor diesem Hintergrund erscheint ein Inkrafttreten der GOÄneu vor dem Jahr 2027 nach aktueller Einschätzung wenig wahrscheinlich.
Der Weg zur GOÄneu reicht bereits mehrere Jahre zurück
Einen wesentlichen Meilenstein erreichte das Projekt im Jahr 2022, als die Bundesärztekammer dem Bundesgesundheitsministerium auf Grundlage der Beschlüsse des 126. Deutschen Ärztetages erstmals den gemeinsam mit den ärztlichen Fachverbänden erarbeiteten Entwurf eines neuen Leistungsverzeichnisses übermittelte. Anfang 2023 folgte die Übergabe der betriebswirtschaftlich kalkulierten ärztlichen Bewertungssystematik an das Bundesgesundheitsministerium. Seitdem wird die Reform auf politischer Ebene geprüft und zwischen den beteiligten Akteuren weiter abgestimmt.
Einen weiteren bedeutsamen Schritt stellte der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig dar, der vom 27. bis 30. Mai 2025 stattfand. Die Delegierten sprachen sich dort mit deutlicher Mehrheit für die von Bundesärztekammer und Verband der Privaten Krankenversicherung konsentierte Fassung der GOÄneu aus und beauftragten die Bundesärztekammer, den Entwurf an die Bundesgesundheitsministerin zu übergeben. Die Übergabe erfolgte im Juni 2025 und markierte den Übergang des Projekts von der berufsständischen in die politische Entscheidungsphase.
Die abschließende Entscheidung über eine Novellierung der GOÄ liegt jedoch weiterhin beim Verordnungsgeber auf Bundesebene; ein rechtsverbindlicher Umsetzungsbeschluss steht derzeit noch aus. Die aktuelle Vergabe eines externen Gutachtens durch das BMG unterstreicht, dass der Prozess zur Einführung der GOÄneu noch nicht abgeschlossen ist. Da zentrale Fragen zu den finanziellen Auswirkungen derzeit nochmals geprüft werden, verfolgen wir die weiteren Entwicklungen aufmerksam und bewerten diese fortlaufend.
Bereits heute zeichnet sich ab, dass die geplanten Änderungen weit über eine Anpassung einzelner Gebührenpositionen hinausgehen könnten.
Diskutiert werden unter anderem:
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ein neu gegliedertes Leistungsverzeichnis
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ein deutlich erweiterter Leistungskatalog mit mehreren tausend Leistungspositionen
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sowie überarbeitete Regelungen zur Abrechnung und Leistungsbeschreibung
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Ziel ist es, medizinische Leistungen differenzierter abzubilden und die Nachvollziehbarkeit der Abrechnung weiter zu verbessern. Aus diesem Grund verfolgen wir die Entwicklungen aufmerksam und prüfen fortlaufend sämtliche relevante Informationen aus Politik, Berufsvertretungen, Fachverbänden und dem Abrechnungsumfeld. Wir wollen Veränderungen nicht nur frühzeitig erkennen, sondern deren praktische Bedeutung für Praxen und Leistungserbringer fachlich einordnen.
Aktuelles Update zur GOÄneu vom 04. August 2026
Die Arbeiten an der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) schreiten weiter voran: Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) haben am Freitag, den 31. Juli 2026, bekannt gegeben, dass sie dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen GOÄ-Entwurfs übermittelt haben. Grundlage der Überarbeitung waren insbesondere Vorschläge ärztlicher Berufsverbände und Fachgesellschaften.
Nach Angaben von BÄK und PKV-Verband wurde der bereits 2025 konsentierte Entwurf an den medizinischen Fortschritt angepasst. Neu aufgenommen wurden weitere medizinische Innovationen, zudem wurden einzelne Bewertungen und Abrechnungsregelungen punktuell überarbeitet. Der zwischen beiden Verhandlungspartnern erzielte Kompromiss sowie der vereinbarte finanzielle Prognoserahmen sollen dabei unverändert gewahrt bleiben. BÄK und PKV-Verband halten ein Inkrafttreten der neuen GOÄ zum 01. Januar 2028 weiterhin für realistisch.
Die nun vorgelegte aktualisierte Fassung wird von uns derzeit im Detail analysiert und mit dem bislang bekannten Entwurfsstand verglichen. Dabei prüfen wir insbesondere, welche Änderungen bei Leistungslegenden, Bewertungen und Abrechnungsregelungen vorgenommen wurden und welche Auswirkungen sich daraus ergeben können.
Die Übermittlung der aktualisierten Entwurfsfassung an das BMG ist ein weiteres Signal dafür, dass die Vorbereitungen auf die GOÄneu weiter voranschreiten.
Obwohl sich die GOÄneu noch in einem frühen Stadium des politischen Prozesses befindet, nutzen wir die aktuelle Phase bereits zur strategischen Vorbereitung. So schaffen wir die Voraussetzungen, um zukünftige Anforderungen frühzeitig zu bewerten und notwendige Anpassungen effizient umzusetzen.
Solange wesentliche Rahmenbedingungen noch nicht verbindlich feststehen, möchten wir
bewusst auf Spekulationen verzichten. Stattdessen setzen wir auf eine sorgfältige Analyse und
eine transparente Kommunikation. Sobald verlässliche und rechtssichere Informationen vorliegen,
werden wir diese verständlich aufbereiten und über die möglichen Auswirkungen informieren.
Bis dahin gilt: Wir sind am Thema dran, beobachten die Entwicklung kontinuierlich und halten hier auf dem Laufenden.