Wie kann ich eine Ankaufsvoranfrage bei minderjährigen Patient:innen durchführen?

Bei minderjährigen Patient:innen kann keine eigene Ankaufsvoranfrage durchgeführt werden. Hier muss der/die gesetzliche Vertreter:in geprüft werden. Gesetzliche Vertreter:in ist die Rechnungsempfänger:in.

Müssen Patient:in und Rechnungsempfänger:in zwingend gleich sein (z.B. weil die PKV darauf besteht), kann die Liquidation von uns nur ohne Ausfallschutz angekauft werden.

Kategorien