Warum muss ich eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen?

Generell unterliegt das Verhältnis zu Patient:innen der ärztlichen Schweigepflicht. Daher dürfen nur Daten an uns weiter gegeben werden, bei denen Patient:innen vorher ihr Einverständnis gegeben haben. Die EVE ist also essenziell, um die ärztliche Schweigepflicht nicht zu verletzen.

Wichtig ist: Die Einverständniserklärung muss vor der Ankaufsvoranfrage und der Rechnungsübermittlung eingeholt werden.

Tierhalter:innen müssen im Gegensatz zu Patient:innen keine Einverständniserklärung unterschreiben. Dennoch müssen sie vor der Datenübermittlung aufgeklärt werden. Hierfür kann beispielsweise ein Aushang genutzt werden.

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