Wie funktioniert die Einverständniserklärung bei minderjährigen Patient:innen?

Bei minderjährigen Patient:innen muss die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person vorliegen. Wichtig ist, dass es die Person ist, die auch die Behandlung in Auftrag gibt.

Volljährige Patient:innen müssen die Einverständniserklärung immer selbst unterschreiben – auch wenn sie über die Erziehungsberechtigten versichert sind.

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