Wie oft muss die Einverständniserklärung unterschrieben werden?

Für eine reibungslose Forderungsabwicklung über BFS kann es genügen, wenn Ihr:e Patient:in die Einverständniserklärung einmalig unterzeichnet, solange diese:r Ihre Praxis regelmäßig besucht und regelmäßig Rechnungen von BFS erhält. Als regelmäßig erachten wir die Erteilung mindestens einer Rechnung von BFS innerhalb von 2 Jahren.

Die unterschriebene Einverständniserklärung muss sorgfältig im Original für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Wir empfehlen hierfür die Patientenakte. Patient:innen haben die Möglichkeit, die Einverständniserklärung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf gilt dann ab sofort und für alle zukünftigen Behandlungen.

Übrigens: Ab Volljährigkeit müssen alle Patient:innen die Einverständniserklärung selbst unterschreiben – auch wenn sie über die Erziehungsberechtigten versichert sind.

Kategorien