Wie oft muss die Einverständniserklärung unterschrieben werden?

Die Einverständniserklärung sollte bestenfalls im Abstand von 24 Monaten neu eingeholt werden.

Die unterschriebene Einverständniserklärung muss sorgfältig im Original für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Wir empfehlen hierfür die Patientenakte. Patient:innen haben die Möglichkeit, die Einverständniserklärung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf gilt dann ab der nächsten Behandlung und für alle zukünftigen Behandlungen.

Übrigens: Ab Volljährigkeit müssen alle Patient:innen die Einverständniserklärung selbst unterschreiben – auch wenn sie über die Erziehungsberechtigten versichert sind.

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